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Gewalt in Büchern

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06.03.2018
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Gewalt in Büchern

Hallo,

ich hab mal eine Frage an euch und bin auf Antworten gespannt.
Ich selbst habe schon öfters jetzt im Internet rumgesucht und finde trotzdem keine Antwort..

Wieviel Gewalt darf in Büchern vorkommen?
Da ich selbst Hauptsächlich Fantasy Bücher lese oder ZombieBücher kenne ich mich damit kaum aus. Bücher wie Saw zb müssten ja einiges an Gewalt haben.

Wenn die Gewalt überspringt auf Perverses Verhalten eines Serienkillers, dessen Taten detailiert beschrieben werden und halt schon sehr Bizzar sind würde das ganze noch erlaubt sein?

Wo sind die Grenzen in einer Buchwelt?

 

Wer will lesen, wie einem Menschen die Haut abgezogen wird, sagen wir, sieben Seiten lang? Wer das gut findet, sollte sich eher beim LKH melden.

Lies mal Edward Lee.

 

Hallo,

Das es vllt nicht unbedingt von gesunder Psyche spricht wenn man sowas lesen oder schreiben will bleibt mal dahingestellt.
Ich schaue ja auch keine Splatterfilme weil mich die Story interresiert.


Es geht mehr darum bis wie weit ist es erlaubt oder gibt es da Grenzen.

 

So wie ich als Nichtjuristin das verstehe, was man im Internet dazu finden kann (z.B. hier), geht es eigentlich nicht um die Frage, wie viel Gewalt kommt vor, sondern wie geht das Medium mit der Gewalt um.

Nicht erlaubt sind "Verherrlichung", "Verharmlosung" oder Darstellung in einer Weise, die die Menschenwürde verletzt.

Worauf diese Kriterien nun im Einzelnen zutreffen, das ist halt etwas, womit sich im Zweifelsfall dann Gerichte beschäftigen, und da kannst du nicht davon ausgehen, dass du hier im Forum irgendwelche rechtssicheren Ratschläge bekommst.

Mir ist kein Beispiel für Bücher bekannt, wo tatsächlich eine Strafe für Gewaltdarstellungen verhängt worden wäre. Es gibt den Index für jugendgefährdende Schriften, wo manche Sachen drauf gelandet sind (und wahrscheinlich immer noch drauf stehen, auch wenn ich kein Beispiel nennen kann), aber das heißt soweit ich weiß nur, dass man die dann ähnlich wie Zigaretten oder Alkohol nur an Erwachsene verkaufen darf und nicht an Jugendliche unter 18.

Wenn du hier im Forum etwas postest, das uns (dem Moderatorenteam) grenzwertig erscheint, dann wird das gelöscht, unabhängig von der Gesetzeslage. Das ist dann das Hausrecht, weil wir auf der sicheren Seite sein wollen, denn von uns hat niemand Lust auf juristische Scherereien. Also im Forum bitte nicht austesten, was vielleicht gerade noch erlaubt sein könnte ...

Wenn du an einem Buch arbeitest, das du veröffentlichen willst, und sowas zweifelsfrei geklärt haben möchtest, müsstest du dir wohl echten juristischen Rat holen. Wobei ich annehme, dass wenn man ein Buch bei einem Verlag unterbringen will, solche Fragen auch geprüft werden.

 
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Hei Chuck,

das lässt sich so nicht sagen, denn da stehen zwei Gesetze gegeneinander: Zensurverbot vs. Jugendschutz -> "Gewaltverherrlichung".
(Zensur findet laut Grundgesetz nicht statt, trotzdem stehen Bücher aiuf dem Index, der eigentlich zudem auch noch religiösen Ursprungs ist, und damit gar nicht alle Leute betreffen sollte)

Verboten waren z.B.: Kathy Acker: Harte Mädchen weinen nicht und Bret Easton Ellis: American Psycho. Dazu: https://www.researchgate.net/profil...ssenschaft-Rundbrief-44-Zensur-1995-13-16.pdf
Aktuell sind 425 Printmedien indiziert (das meiste ist offenbar politisch oder "pornographisch".)

Dann steht der Zensur noch entgegen: Freiheit der Kunst und Meinungsfreiheit. Kunst ist auch etwas, das der Urheber selbst nicht als solche deklariert hat.

Du kannst die Gesetzestexte im Wortlaut online finden, ist ganz interessant. Im Zweifelsfall wird der Jugenschutz über des Zensurverbot gestellt. Wie du sagst, betrifft die Zensur aber auch gleich Erwachsene mit.
Zensurverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Gewaltverherrlichung: https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Jugendschutz: https://dejure.org/gesetze/JuSchG

Die Grenze wird von Seite des Gesetzes gezogen, wenn kein / wenig Plot erkennbar ist und die Gewalt nahezu den gesamten Inhalt ausmacht, das gilt im Besonderen in Verbindung mit Sex und / oder sexueller Gewalt bes. gegen Kinder. Oder wenn die Gewalt keine Ächtung findet bzw. der Erzähler selbst keine Moral / Empathie / Kritik daran zu haben scheint. Stichwort: menschenverachtend.
Kein Scherz: Das gilt nicht für Zombies! Evil Dead ist in vom Index genommen worden, weil die Gewalt nicht gegen Menschen, sondern Zombies ausgeübt wird. (Idiotie! Aber was soll's.) https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11210 Gleiches dürfte an dann für Gewalt gegen Zombies in Büchern geltend machen können.

Es gibt ein paar Sachen im Festa Verlag, die schon sehr extrem sind (die haben da eine Trash-Splatter-Reihe), allerdings auch echt extrem schlecht - im Original wie auch in der Übesetzung.

"Gewaltverherrlichung" ist natürlich ein problematisches Feld - wird die Gewalt wirklich vom Autor verherrlicht, oder liegt nur die Moral außerhalb des Textes?

Die gesamte Liste der indizierten Bücher ist übrigens selbst indiziert :lol: http://de.metapedia.org/wiki/Liste_verbotener_Medien_in_der_BRD In Teilen findest du die mit ein bissl Wühlen im www.

Ich denke, Festa geht da schon an die Grenzen dessen, was man sich in Deutschland erlauben kann. Die Reihe ist - bei allem Respekt dem Verlag gegenüber - schlecht, weil es dieser boa geil wie krank - Ansatz ist, der aus den Gewalttätern irgendwie Loser-Helden macht.
Die meisten dieser Autoren kommen aus den USA, und in allen Büchern, in die ich bisher reingeschaut habe, wird kein Wert auf irgendwas gelegt, das ich ansatzweise mit Literatur verbinden würde. Was schade ist, gut geschriebener & geplotteter Splatter mit komplexen Charakteren würd mich nämlich auch sehr reizen.

Auch an der Grenze war damals in den 90ern der recht kurzlebige Splatterpunk, da kannst du auch nach googeln (heute heißt wohl das gleiche Torture Porn). Qualität ist durchwachsen - manche zählen z.B. Clive Barker und Poppy Z. Brite dazu, was zweifellos Literatur und kein Trash ist.

Liebe Grüße, Katla

 
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Dir geht es um rechtliche Grenzen oder? Mir ist da keine bekannt. Persönlich muss es wohl jeder selber wissen.

Lies mal Edward Lee.

Ich hab vor einigen Jahren mal Bighead von ihm gelesen, und das war mir definitiv zu viel. Keine Ahnung wie man da noch einen draufsetzen kann, aber es gibt glaub einige Autoren die sich da versuchen zu übertrumpfen.

Jack Ketchum hat auch ein paar sehr harte Sachen geschrieben, nicht nur Psychothriller sondern auch Romane mit sehr expliziter Gewalt wie Beutezeit bspw. Dann natürlich Marquis de Sade, in einem Roman von Richard Laymon gab es auch mal eine Szene in der ein kleines Mädchen missbraucht wurde ... also da gibt es schon sehr harte Sachen, aber das ist alles verfügbar und wird verkauft, ich wüsste echt nicht was da an Gewalt kommen sollte dass man sagt: "Das ist nicht mehr erlaubt."

 

Da kann in unserem Grundgesetz stehen, was will („Zensur findet nicht statt“ und „Kunst ist frei.“), Tatsache ist: In Deutschland sind Darstellungen, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ per § 131 StGB verboten.

Anders als vielleicht gedacht, spielt in diesem Fall der Jugendschutz keine Rolle: Solches dürfen bei uns auch Erwachsene nicht lesen. Dass wir hier so streng sind, ist wohl unserer Vergangenheit geschuldet, denn andere Länder gehen damit lockerer um, schließlich ist die Darstellung einer Gewalttat nicht die Tat selbst, d.h. die Gewalt darin ist reine Fantasie und wird daher nicht von realen Menschen oder menschenähnlichen Wesen erfahren.

Bei der Beurteilung, ob ein Text den Bestimmungen des o.g. Gesetzes entspricht, spielt die Bekanntheit des Textes bzw. des jeweiligen Autors eine entscheidende Rolle. Jimmy hat de Sade genannt, der bei uns gedruckt und verkauft wird, obwohl in seinen Büchern praktisch unaufhörlich Szenen dargestellt werden, bei denen sogar ich das Kotzen kriege. Auch wenn ein Mitglied der Académie française
ein Buch schreibt, in dem u.a. ein Mädchen von einem Kraken vergewaltigt wird, ist das Surrealismus und daher Kunst, und keine zweifache strafbare Handlung (Kinder- und Tier-Sex). Folgerichtig ist das Buch nicht auf dem Index der jugendgefährdenden Medien gelandet und auch kein Staatsanwalt interessierte sich bisher dafür.

Wenn einer von uns das Gleiche schriebe, sähe die Sache ganz anders aus. Es sei denn, Jimmy wird weiter auf seiner Erfolgsleiter klettern und zum gefeierten Starautor werden, dann könnte er sich praktisch alles erlauben. :D

 
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Hallo in die Runde.

Dann will ich, als Besitzer eines DVD-Regals voller §131er, mal ein wenig klugscheißen. Der von Perdita herangezogene Wikipedia-Artikel ist ein schönes Beispiel dafür, dass man im Zweifelsfall Wikipedia nicht unbedingt vertrauen sollte.

Die Aussage auf Wikipedia "Gewaltdarstellung ist in Deutschland gemäß § 131 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen" ist nicht nur falsch, sondern dämlich! (Man muss nur den Fernseher einschalten, um das zu erkennen ;) )

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird nicht bestraft, wer Gewalt darstellt oder verherrlicht, denn beides ist, so auch der private Konsum solcher Medien, erlaubt; sondern bestraft wird, wer nach §131 eingestufte Medien verkauft, bewirbt, verbreitet und der Öffentlichkeit, insbesondere Jugendlichen unter 18 Jahren, zugänglich macht.

Einem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass in §131 auch die Herstellung unter Strafe steht. Zum Glück betrifft das nicht den Verfasser, den Urheber, also den Autor eines Werks, es sei denn, er ist tatsächlich auch Verleger bzw. Hersteller, was bei einem Selfpublisher z.B. der Fall wäre. Ob ein Medium unter §131 fällt, oder nicht, also beschlagnahmt werden kann, muss in jedem einzelnen Fall vorher erstmal von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien festgestellt und abschließend von einem Richter bzw. Staatsanwalt geklärt werden. Ist es dann tatsächlich beschlagnahmt, würde sich z.B. ein Verlag strafbar machen, wenn er ein solches Werk in den Druck (=herstellt) gibt.

Diese Aussage

Anders als vielleicht gedacht, spielt in diesem Fall der Jugendschutz keine Rolle: Solches dürfen bei uns auch Erwachsene nicht lesen.

ist ebenfalls (und doppelt) falsch, denn erstens ist der Jugendschutz hier ganz klar der Auslöser für die Indizierung durch die Bundesprüfstelle, und zweitens darf ein Erwachsener in Deutschland konsumieren, was auch immer er möchte – ohne sich damit strafbar zu machen. (Die Diskussion über Sinn und Unsinn eines Verkaufsverbots für Erwachsene aus Jugendschutzgründen hat wirklich einen langen, sehr langen Bart.)

Der reine Konsum umfasst dabei tatsächlich alles! Von Heroin, über Kinderpornographie, bis zu Snuff-Filmen. Aufschrei? Tut mir leid, mag zwar berechtigt sein, aber für den reinen Konsum wird in Deutschland niemand bestraft. Bei Besitz* sieht die Sache natürlich wieder vollkommen anders aus. Und Besitz geht meistens automatisch mit dem Konsum einher. Gerade am Computer.

(Edith: *Gilt nur für illegale Substanzen etc; der Erwerb und Besitz von beschlagnahmten Medien dagegen ist nicht verboten.)

Eins noch: So lange die Bundesprüfstelle ein Werk, und sei es noch so menschenverachtend (eine Ausnahme stellt Kinderpornographie dar, da ist, wie gesagt, schon der reine Besitz strafbar), nicht auf den Index setzt – die Vorstufe zur bundesweiten Beschlagnahmung nach §131 – darf es auch frei verkauft und beworben werden. Allerdings, da "ungeprüft", nur an Erwachsene.

"Beschlagnahmung" hört sich hier härter an, als es ist, denn wirklich beschlagnahmt wird nur in Ausnahmefällen, z. B. bei rechtsextremen oder kinderpornographischen Schriften. Eine Beschlagnahmung nach §131 bedeutet eigentlich nur, dass der Vertrieb in Deutschland erheblich eingeschränkt ist. Erheblich, d.h. nur für deutsche Händler, so kann ein österreichischer Händler nach §131 beschlagnahmte Ware unbehelligt nach Deutschland verkaufen.

Also, lieber Chuck. Um deine eingangs gestellten Fragen zu beantworten:

Wenn die Gewalt überspringt auf Perverses Verhalten eines Serienkillers, dessen Taten detailiert beschrieben werden und halt schon sehr Bizzar sind würde das ganze noch erlaubt sein?Wo sind die Grenzen in einer Buchwelt?

Schreiben darfst du alles. Veröffentlichen darfst du das, bis ein Richter es dir verbietet. Das Geschriebene in deinem stillen Kämmerlein zu lesen, kann dir nicht mal ein Richter verbieten.

Eine Grenze gibt es nicht.

(Warum ich das alles um halb fünf in der Früh, noch dazu an einem Donnerstag, schreibe? Der Thread hat mich getriggert. Bin sowas wie der white knight von Cannibal Holocaust und Braindead :D )

Zufrieden zu Bett gehend,

Analog

 

Diese Aussage
Anders als vielleicht gedacht, spielt in diesem Fall der Jugendschutz keine Rolle: Solches dürfen bei uns auch Erwachsene nicht lesen.
ist ebenfalls (und doppelt) falsch, denn erstens ist der Jugendschutz hier ganz klar der Auslöser für die Indizierung durch die Bundesprüfstelle, und zweitens darf ein Erwachsener in Deutschland konsumieren, was auch immer er möchte – ohne sich damit strafbar zu machen.
Du irrst: Wenn die Polizei auf Anordnung eines Staatsanwalts oder Gerichts ausrückt und alle in den Buchhandlungen noch vorhandene Exemplare eines verbotenes Buches beschlagnahmt und das Manuskript und die Druckplatten vernichtet, dann ist das Buch auch für Erwachsene nicht mehr zu bekommen – mit Ausnahme derer, die bereits verkauft wurden. Das ist in der Bundesrepublik schon mehrmals vorgekommen.

 

Du irrst:

Womit irre ich? Dass der Jugendschutz bei Beschlagnahmungen eine Rolle spielt oder dass Erwachsene beschlagnahmte Bücher lesen dürfen? Das ist beides korrekt.

Deine Aussage ...

Wenn die Polizei auf Anordnung eines Staatsanwalts oder Gerichts ausrückt und alle in den Buchhandlungen noch vorhandene Exemplare eines verbotenes Buches beschlagnahmt und das Manuskript und die Druckplatten vernichtet, dann ist das Buch auch für Erwachsene nicht mehr zu bekommen – mit Ausnahme derer, die bereits verkauft wurden. Das ist in der Bundesrepublik schon mehrmals vorgekommen.

... ist ebenfalls korrekt, steht dazu aber in keinem Widerspruch. Gilt selbstverständlich nur für Deutschland. Kopien im Ausland können ja schlecht eingezogen werden.

 

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