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§ 5 SLVG

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08.01.2002
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§ 5 SLVG

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§ 5 SLVG


"Was, Frau P., haben Sie sich eigentlich dabei gedacht?"

Der ärgerliche Blick des Restaurantchefs Meierbehn traf Sylvia hart, so dass sie unsicher zurückzuckte. Sie spürte wie ihr die Röte in die Wangen stieg und das Herz anfing zu pochen. Was, um Himmels willen könnte sie bloß falsch gemacht haben, überlegte sie fieberhaft.
Aber der immer noch ungehaltene Blick Meierbehn's, verhinderte jeden klaren Gedanken. In ihrem Kopf rauschte es und zu ihrer Schamesröte kam nun noch eine unangenehme Hitze dazu. Sie begann zu schwitzen und blickte verlegen zu Boden.

"Ich erhalte von Ihnen also keine Erklärung für ihr impertinentes Verhalten, Frau P.?" , klang Meierbehn's Stimme nun höchst bedrohlich. "Nun denn, dann sage ich Ihnen was jetzt passiert: Sie sind gekündigt, Frau P.! Verlassen Sie sofort ihren Arbeitsplatz."
Meierbehn erhob sich und Sylvia wußte, dass sie das auch tun sollte, aber ihre Knie hatten plötzlich keinen Halt mehr, das Herz schlug bis zum Hals und sie rang nach Atem.
Wie sie es überhaupt schaffte, zu ihrem Auto zu gelangen und unfallfrei durch die Stadt zu ihrer Wohnung zu fahren, wußte Sylvia im Nachhinein nicht mehr.
Ihr Mann, der mit ihrem frühen Kommen noch gar nicht gerechnet hatte, war erstaunt sie zu sehen.
"Du bist schon zurück?", begrüßte er sie, "ist irgendetwas?"
"Sie haben mir gekündigt, fristlos", brach sie in Tränen aus "und ich weiß noch nicht einmal, was los ist."
"Wie? Die können dir doch nicht einfach ohne Grund fristlos kündigen! Und wieso hast du keine Ahnung?"
"Ich schwöre dir, Klaus, ich habe nichts falsch gemacht", beteuerte Sylvia, "ich habe alle Gäste stets ordentlich bedient. Es hat sich keiner beklagt. Ich war auch zu jedem höflich und korrekt, im Gegenteil, die Gäste waren sehr froh von mir bedient zu werden", klang ihre Stimme voller Verzweiflung, "du hast ja selbst mitbekommen, wieviel Trinkgeld ich immer mit nach Hause gebracht habe."
"Das ist alles sehr seltsam", grübelte Klaus, "weißt du was? Ich rufe Meierbehn an und frag, was er sich dabei gedacht hat."
Sylvia nickte und Klaus wählte die Nummer des Restaurants.
"Guten Tag Herr Meierbehn, erklären Sie mir doch bitte, weshalb Sie meiner Frau fristlos gekündigt haben."
"Ihre Frau hat sich gegenüber den Gästen ungehörig benommen. Sie hat trotz unserer Anordnungen, es zu unterlassen, mit den Gästen einen höflichen, ja geradezu freundlichen Umgang gepflegt, ihnen das Gefühl zuvorkommender Behandlung gegeben und damit dafür gesorgt, dass sich die Gäste ausnehmend wohl fühlten in unserem Restaurant."
"Waass?", Klaus schüttelte ein wenig benommen seinen Kopf, als habe er Hörschwierigkeiten, "was ist daran denn aber falsch, Herr Meierbehn?"
"Ich sehe schon, auch mit Ihnen ist nicht zu reden, Ihrer Frau war ja auch schon kein Beikommen, da diskutier ich jetzt nicht. So, wie es Ihre Frau getan hat, geht man nicht mit Kunden um!" Meierbehn hatte aufgelegt.
Klaus zuckte die Achseln als Antwort auf Sylvias fragenden Blick.
"Ich hab ihn nicht verstanden", sagte Klaus, "am besten du gehst gleich morgen zur Gewerkschaft, die haben eine Rechtsabteilung, da lass dich beraten, was nun zu geschehen hat." Sylvia seufzte und nickte stumm.

"Ich habe, gleich nach Ihrem Anruf, mit Herrn Meierbehn telefoniert, um zu erfahren, weshalb er Ihnen gekündigt hat", sagte der Gewerkschaftsanwalt, "und ich kann Ihnen sagen, Frau P., das sieht sehr schlecht aus für Sie."
"Aber ich hab doch gar nichts...",
"Oh, nein, ich muß Sie da gleich mal unterbrechen, Frau P., Sie haben sich gegenüber den Gästen ungehörig benommen! Wie konnten Sie nur auf die Idee verfallen, Freundlichkeitsfloskeln wie: 'guten Tag, bitte, danke', gar noch: 'danke schön, guten Appetit' und 'gern geschehen' zu verwenden? Was veranlasste Sie bloß derart höflich zu den Gästen zu sein? Damit verstießen Sie eindeutig gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und das stellt zusammen mit ihrem weiteren Verhalten ein eindeutiges schwerwiegendes Fehlverhalten dar."
"Aber..."
"Nein, unterbrechen Sie mich jetzt nicht! Der Gipfel war dann ja wohl, Frau P., dass Sie einem Gast einen Sonderwunsch erfüllten und Bratkartoffeln, statt der Pommes zum Schnitzel servierten. Das war ein gravierender Servicefehler von Ihnen!"

Sylvia wußte darauf nichts zu antworten und starrte nur ungläubig in das Gesicht des Anwalts, welcher weiter in vorwurfsvollem Ton ausführte:
"Als Herr Meierbehn mir noch berichtete, dass Sie einer älteren Dame, die um Salz bat, den Salzstreuer vom Nachbartisch mit den freundlichen Worten 'bitte schön' gereicht haben, war für mich das Maß voll. Frau P., das war eindeutig ein Grund Ihnen fristlos zu kündigen! Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ich es auch getan."

Sylvia schluckte.
"Ihr Anliegen, eine Kündigungsschutzklage erheben zu wollen, das lassen Sie mal flugs wieder fallen, Frau P.! Wenn Sie Pech haben, verklagt der Arbeitgeber Sie! Und zwar auf Schadensersatz wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber den Gästen!", ereiferte sich der Anwalt und auf seinem Gesicht verteilten sich nervöse rötliche Flecken.
Mit hängenden Schultern verließ Sylvia das Gewerkschaftsgebäude und schluchzte leise vor sich hin.

Drei Wochen später las Sylvia mit zitternden Händen eine Klagschrift, in der Herr Meierbehn von ihr Schadensersatz in Höhe von 20.885 € forderte.
Nur mühsam drangen die einzelnen Schadenssachverhalte in ihr Bewußtsein und sie setzte mehrere Male an, das Sündenregister, das wie eine Anklageschrift klang, inhaltlich zu verstehen.
Sie habe Gäste zügig und schnell bedient, wurde ihr vorgehalten und mit ihrer Eifrigkeit dem Restaurant einen Schaden zugefügt. Denn nun seien aufgrund dieses Leumundes, ein Lokal zu sein, in welchem man Gäste höflich behandele, mehr Gäste als je zuvor in das Restaurant geströmt, was zu einem meßbarem Mehraufwand an Arbeit geführt habe.
Meierbehn hatte keine Mühe gescheut akribisch vorzurechnen, dass dieser Zuwachs an Gästezahlen dazu führte, dass er und sein Personal Überstunden machen mußten. Ja, er hatte sogar in der Klagschrift damit gedroht, sich weiteren Schadensersatz vorzubehalten, falls der Zustrom an Gästen nicht abnähme und er zusätzliches Personal einstellen müsse.
Allerdings, so hatte er im nächsten Satz relativiert, fühle er selbst sich zur Schadensbegrenzung verpflichtet, weshalb er nicht gedenke, den Gästen auch nur eine einzige zusätzliche Servicekraft zu gönnen.
Er habe schließlich nicht vor, dem frevelhaften Tun der Schädigerin auf diese Weise auch noch Vorschub zu leisten.
Die Einnahmen jedenfalls, die ein zusätzlicher Gästestrom bei ihm hinterließ, die seien in höchst zu vernachlässigender Weise so gering, im Gegensatz zu all den Widrigkeiten, denen er nun aufgrund des schadensstiftenden Verhaltens der Frau P. ausgesetzt sei.

Dann wurde ihr vorgehalten, sie habe sich neben ihrer unakzeptablen Höflichkeit auch ansonsten völlig daneben benommen, weil sie sich geweigert habe, Kunden Speisen auf die Rechnung zu setzen, die sie nie bekommen hätten. Sie habe böswillig handelnd Gästen Sonderwünsche erfüllt, wobei beispielhaft aufgeführt wurde, sie habe Reservierungswünsche entgegengenommen, herunter gefallenes Besteck durch frisches ersetzt, Weinflaschen am Tisch entkorkt und vor dem Ausschank probieren lassen, zu den Speisen Beratungen und Erklärungen gegeben.

Das alles wurde durch unzählige Beweisangebote und teils sogar wörtlich wiedergegebene Zeugenaussagen ihrer Kollegen untermauert. Zum einen bemängelten diese, dass sie völlig arrogant gewesen sei, weil sie sich nie an die Gepflogenheiten gehalten habe, sondern eine geradezu peinliche Aussenseiterstellung inne gehabt habe. So habe sie nie auch nur ein Stückchen Speise vom Teller des Gastes auf dem Weg zu ihm gegessen, habe den Gästen stets nur komplett gedeckte Tische angeboten und man habe sie sogar dabei erwischt, wie sie mit der flachen Hand eine Tischdecke glattgestrichen habe, bevor der Gast Platz nahm und sogar beim Aufhalten der Tür habe man sie erwischt. Jeweils zur Rede gestellt, habe sie so getan, als verstünde sie nicht. So die übereinstimmenden Zeugenaussagen.

Der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht sah Sylvia mit Bangen entgegen, sie mußte sich allein vertreten.
Die Kammer, die aus drei düster auf sie dreinblickenden Richtern bestand, schüchterte sie gehörig ein und sie wäre am liebstem im Boden versunken, als man sie mit inquisitorisch durchbohrendem Blick fragte, was sie nun zu ihrer Verteidigung anzubringen hätte.
Sylvia versagte die Stimme und damit der Blick des Vorsitzenden Richters seinen Bannstrahl woanders hin richtete und die Häme im Gesicht des Beisitzenden Richters aufhörte, schüttelte sie ihren Kopf.
"Tja", sagte der Inquisitor in seiner schwarzen Robe, "Frau P., die Kammer hat sich vor dem Termin beraten und wir haben diskutiert, ob wir diese Akte, denn dass Sie hier und heute verurteilt werden , dürfte ja auch Ihnen klar sein, also ob wir diese Akte nicht an die Staatsanwaltschaft geben müssen. Denn, es gibt seit dem 1.10. ein Gesetz, wonach es in Deutschland strafbar ist, Serviceleistungen zu erbringen. Nach § 5 des Serviceleistungsverbotsgesetzes (SLVG) haben Sie sich nämlich strafbar gemacht. Die Kammer hatte nun zu entscheiden, ob die Ihnen vorzuwerfenden Handlungen, die sie ja vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen haben, trotzdem schon mit Strafe bewährt sind."

Sylvia, die bereits bei Betreten des Gerichtssaales der Ohnmacht nahe war, hörte den Rest der Ausführungen nun nicht mehr. Sie war weggetreten, ergab sich dem ohrenbetäubendem Dröhnen in ihrem Kopf und war in sich zusammen gesunken, was die Kammer veranlaßte, diese Körperhaltung als zusätzliches Eingeständnis ihrer schweren Schuld zu werten.

"...aus diesem Grunde", so führte der Vorsitzende Richter nun abschließend aus, "werden wir die Akte an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung gegen Sie abgeben. In dieser Sache wird nun das Urteil verkündet, bitte erheben Sie sich!"

Ein Zuschauer eilte pflichtbeflissen herbei und zerrte Sylvia aus dem Stuhl in die Höhe, die nun wankend wie durch dichte Watte die Worte des Vorsitzenden Richters vernahm, welcher verkündete, dass sie 20.885 € an Meierbehn an Schadensersatz zu zahlen hatte.

Wochen später wurde Sylvia durch das Strafgericht ein Strafbefehl zugestellt, wonach sie zu 30 Tagessätzen je 100 € verurteilt wurde (ersatzweise Haft) , weil sie sich eines vorsätzlich begangenen Verstosses gegen § 5 des SLVG schuldig gemacht habe, wobei in der Begründung ausführlichst stand, dass auch schon vor Erlaß des Gesetzes jedermann das Unrechtbewußtsein und die Kenntnis gehabt habe und auch Sylvia genau gewußt habe, dass Serviceleistungen in Deutschland strafbar seien.

Zahlen konnte Sylvia ihre Schulden nicht, sie ging ersatzweise in Haft.
Ihr Mann hatte sich schon vor Wochen von ihr getrennt, als sie ihn wild schreiend mit Bierdosen beworfen hatte, wovon eine wie ein Geschoß dicht an seinem Kopf vorbei gesaust war.
Er hatte den fatalen Satz gesagt, sie möge ihm doch bitte ein kühles Bier und die Chipstüte ins Wohnzimmer bringen.

***

Diese Geschichte widme ich meiner Muse Kit und allen Kellnerinnen.

 

Also gut, ich formuliere es anders: Dadurch dass von den Moderatoren weniger negative Kritik kam, als von einigen Lesern, bekam ich den Eindruck, dies sei vielleicht darauf zurückzuführen, dass sie dir nicht zu nahe treten wollten. Das wäre ja kein Vorwurf, das könnte ich schon verstehen. Schließlich wäre es psychologisch naheliegend, dass Gruppenmitglieder zusammenhalten. Vielleicht stimmt es auch nicht, aber sie dir die Kommentare doch selbst noch mal durch und vergleiche sie mit den Leserkommentaren. Und das war auch alles keinesfalls bösartig gemeint, ich werfe euch schließlich keinen Vorsatz vor. Nur, wie schon gesagt, sollten die Moderatoren allein aufgrund der Gewichtung und der Neutralität keine Kommentare mehr zu Wettbewerben abgeben.
Inwiefern unterstelle ich den anderen Kritikern "Unterbelichtetheit und Kritiklosigkeit"? Ich habe doch gesagt, dass ich mich Rainer anschließe, und der sagte, dass deine Satire wirklich gut sei und ihm gefallen habe, aber eben lange nicht in der Story voranschreitet. Also nochmal deutlich: Deine Satire ist durchaus gelungen und die, die für dich gestimmt haben sind nicht irgendwie zu dumm. Und ich auch nicht, ich habe mir nur Gedanken über das Konzept eures Wettbewerbs gemacht.
Also, sorry für die etwas provokative Formulierung in meinem ersten Kommentar, das war gar nicht so böse gemeint, ich bin das nur von meinen Satiren so gewöhnt. Hier war ich also selbst zu nachsichtig.

 

Hallo Andi,

danke für deine Richtigstellung, ich werde dir gerne darauf noch antworten, allerdings, damit es hier nicht laufend weiter Offtopic geht, via PM.

LG
lakita

 

Also, um dazu etwas zu sagen: wenn jemand seine Wahl aufgrund der Kritiken trifft, statt aufgrund seiner eigenen Einschätzung der Geschichte, sich also quasi als unmündig erweist, dann kan nicht einmal ansatzweise von einer Manipulation gesprochen werden. Deine "Vorwürfe" sind also haltlos.
Jede weitere Diskussion sollte an anderer Stelle weitergeführt werden, nicht unter Geschichten.

Übrigens: ich habe meine Wahl getroffen, ohne die Kritiken zu lesen.

 

Hey ich habe eine gute Satire gefunden (oh das haben wohl schon ein paar vor mir :D - aber es ist gar nicht so leicht GUTE Satiren zu finden ... und noch schwerer sie zu schreiben :D )

Eine hervorragende Idee gut umgesetzt :) Vielleicht stellenweise etwas lang.

Mal sehen wie lange es dauert bis das Gesetz wirklich mal öffentlich wird - inoffiziell scheint es ja wohl schon in Kraft zu sein ....

Im letzten Absatz:

(ersatzweise Haft) ,

Müsste da nicht das Leerzeichen raus?

Bin mir da aber nicht sicher :)

*wink*

jaddi

 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo lakita,

herrliche Geschichte die mich sehr amüsiert hat! :rotfl:
Witzig-spritzige Ideen gut aufgearbeitet und schön rübergebracht.
Gefällt mir gut. :lol:

Eine sehr gelungene Arbeit bei der ich auch nach mehrmaligem durchlesen keine Kritik finden konnte.

Das ist ja sowieso ein Thema wo jeder etwas zu sagen kann, denn wer wurde noch nicht durch eine dieser Bedienungen beglückt die sich strikt an
§ 5 SLVG halten.

Ist diese Story vielleicht auch ein wenig der Aufschrei einer Anwältin gegen einen undurchdringbaren, deutschen Paragraphendschungel?
Find' ich auf jeden Fall sehr witzig.

Alles gute und viele Grüße :) :) :) :)

Autor

 

Liebe Elvira,

eine nette Idee, dem juristischen Laien das SLVG nahe zu bringen. Geahnt haben wir es wohl alle, dass es irgend so ein „Ding“ geben muss. Anders ist das Serviceverhalten kaum erklärbar.

Mit deiner Story hast du ein Thema aufgegriffen, das in der Tat noch nicht „ausgelutscht“ ist. Dein erhobener Zeigefinger ist in eine amüsante Story verpackt, die zudem auch noch ein wenig Moral verkündet. Opfer ist der kleine Mann (emanzipiert: die kleine Frau). Das Hintergründige der Satire verliert leider etwas an Schärfe, als der „böse Große“ (was ja nicht schlecht ist) zum Opfer wird, indem ihm die steigenden Umsätze Kosten verursachen. In unserer unter Auszehrung produktionsnaher Arbeitsplätze leidender und zur Dienstleistung tendierender Gesellschaft ist das – nach meiner ganz persönlichen Auffassung – eine kleine Delle in deiner gut geplanten Story. Da verliert sich die Spitze der Satire ein wenig. Da wäre es bissiger gewesen, die totale Kostenersparnis dadurch zu zeichnen, dass überhaupt niemand mehr beschäftigt wird. So wäre ist das betriebswirtschaftliche Optimum erreicht, da du Null Kosten hast.
Auch möchte ich mich den anderen Kritiken anschließen, dass im letzten Teil der Geschichte das Tempo ein wenig verschleppt wird, indem die detailgebildete Juristin zu sehr auf Einzelheiten und wörtliche Urteilsverkündigung, sogar noch auf Basis von Tagessätzen, eingeht.
Die erfahrene und von mir hochgeschätzte Köchin wird die Anregung sicher verstehen: Pfeffer ist genug in der Story, Salz dürfte es ein bisschen weniger sein.
Übrigens! Ich kenne die weiteren Restaurantbetriebe, in denen Frau P. NACH dem Urteil tätig war....
Fazit: Du hast mit dem Thema einen schönen Edelstein als Rohling ausgewählt und den nett gestaltet; es fehlt nicht etwa der letzte Schliff, aber vielleicht ein wenig Politur(?).

Liebe Grüße
Hannes

 

@ Webmaster :kuss:


@ Jadzia,

wow, danke für dein uneingeschränktes Lob. Was soll ich noch sagen? :shy:
Doch, dies hier: es tut gut!


@ Autor,

auch dir herzlichen Dank für Lob und Preisung. ;)

Ein Aufschrei wegen des Paragraphendschungels? Von mir? Nie! Ich liebe Gesetze, Verordnungen und fachliche Weisungen, überhaupt hätte ich ohne all diese Vorschriften gar keinen Grund zu klagen! :D Neien...je bekloppter die Regierung mit ihren Beamten, die sie an die Gesetzesformulierungen ranlassen, desto mehr wird mein Job erhalten. :lol:


@ Hannes Nygaard,

lieber Hannes, ich danke dir herzlich für deine positiven Worte zu meiner kleiner Satire.

Deinen Vorschlag zur Verbesserung kann ich sehr gut nachvollziehen, vermag jedoch, wie so häufig in meinen Geschichten, keine Hand an einmal Geschriebenes legen, um es grundlegend zu verändern.
Ich gestehe jedoch, dass die Geschichte hier durchaus etwas einbricht, so kann ich es auch sehen, wenn ich mich auf deine Seite stelle und von dort schaue.

Hm,...wegen des Endes der Geschichte bist du nun, so glaube ich, der Dritte, der meint, es sei zu lang und ausführlich. Mir scheint es immer noch so, als fehlte da kein Wort. Trennen mag ich mich nicht von diesem Part, weil er ein zusätzlicher Seitenhieb gegen die Rechtsprechung ist, die, das mag dem juristischen Laien vielleicht nicht so direkt ins Auge springen, eine Frau verurteilt aufgrund eines Gesetzes, welches noch gar nicht in Kraft ist (in meiner Geschichte!).
Es wird einfach aus lauter Perfidität behauptet, dass das Gesetz schon lange durch eine Art Gewohnheitsrecht Geltung erlangt habe. Dieser Seitenhieb war mir wichtig, weil in zunehmendem Maße ich auf Richter treffe, die gleich uns dafür bezahlten Anwälten, zielorientiert argumentieren und von Überparteilichkeit oder gar Unabhängigkeit weit entfernt sind. Dass wir Anwälte Parteivertreter und somit höchst parteilich sind, ist unser Job, wenn wir ihn richtig verstehen und machen.

Ebenso mag es vielleicht auch nicht so sehr ins Auge springen, dass ich einen sog. Gewerkschaftsanwalt für Sylvia ausgewählt habe, also einen Juristen, der im Auftrage der Gewerkschaft und von dieser bezahlt (genauer durch die Beiträge aller Gewerkschafter) seiner Tätigkeit nachgeht.
Diese Juristen waren aus meiner Erinnerung, bin ja nun schon 20 Jahre dabei, klasse und haben so manchem Richter und Gegenanwalt das Fürchten gelehrt.
Auch diese Juristen sind heute zum Gott Erbarmen uninteressiert an ihren Genossen.

Es war also ein kleiner Rundumschlag, der, so hat es Autor ja auch schon zu recht bemerkt, darin endet, dass ich zu kritisieren habe, dass wir Deutschen nun für jeden Mist Gesetze schaffen, so eben auch das Serviceleistungsverbotsgesetz.

Ähm...jetzt hab ich viel geschrieben, aber nix gesagt, eben typisch für uns Anwälte. :D

Ich freue mich, dass du dich meiner Geschichte mit deiner hilfreichen Kritik angenommen hast und danke dir.

Lieben Gruß an alle
elvira

 

Hallo!


Jo, sehr gute Idee, sehr gute Sprache. Negativpunkt einzig: zu lang. Das Thema könnte man schneller forcieren, die Eskalation vor Gericht plötzlicher kommen lassen

Aber ansonsten: Daumen hoch!

 

Hallo FlicFlac,

danke für dein Lob! Darüber freu ich mich sehr und dein Hinweis, da sind ja schon ein paar mehr, die die Länge des Textes bemängeln, nehme ich sehr ernst.
Ich habe mir die Geschichte nochmals unter diesem Aspekt angeschaut.
Mein Problem ist jedoch, dass ich mich so ungerne von Text, den ich geschrieben habe, trenne. So ein paar einzelne Worte streiche ich gerne, aber eine Geschichte straffen?
Ich bilde mir ein, der Leserschaft nichts vorenthalten zu dürfen. :D
Aber da du bei weitem nicht der einzige bist, der die Länge oder auch Langatmigkeit des Textes erwähnt, muss ja wohl was dran sein.
Nur, wo kürzen?
Wenn ich die Szene mit dem Gewerkschaftsanwalt kürze, dann ist mein beabsichtigter Seitenhieb auf die Gewerkschaften perdu. War mir aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass die mittlerweile null Probleme haben, ihren eigenen Mitgliedern in den Rücken zu fallen. Schon früher sind ab und zu mal Mandanten zu mir gekommen, die zuvor einen sog. Gewerkschaftsanwalt hatten und mit dessen Tätigkeit nicht zufrieden waren.
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist jedoch ein Fall, der mir vor einiger Zeit untergekommen ist und in welchem der Betriebsrat einer Kündigung zugestimmt hat, ohne den Arbeitnehmer vorher zu befragen und obgleich sich dann im Arbeitgerichtsprozess herausstellte, dass nicht ein einziger vorgeblicher vom Arbeitgeber behaupteter Kündigungsgrund der Wahrheit entsprach. Da hab selbst ich gestaunt. Hm... also der langen Rede kurzer Sinn, ich kanns net, ich kann es nicht kürzen. Bin dazu zu ...weiß auch nicht, unfähig. *seufz*

Lieben Gruß
lakita

 

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