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2008-06-15: Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis
Hab ich hier gefunden.
Preis der Stadt Oldenburg für literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur1. Die Stadt Oldenburg vergibt jährlich einen Literatur- und Kunstpreis für Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur.
2. Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen und Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen und Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlich- keit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde.
3. Der Preis ist mit einer Ehrengabe von insgesamt 7.600 Euro verbunden und kann geteilt vergeben werden
4. Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren. Sie können jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres
a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des
vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sindder Stadtbibliothek, Peterstraße 3, 26105 Oldenburg, in jeweils 5 (fünf) Exemplaren einreichen. Jedem Exemplar ist eine Karte mit den genauen Erscheinungstermin des Titels (soweit bekannt) und eine Kurzbiographie der Illustratorin/ des Illustratoren, bzw. der Autorin/des Autoren beizufügen. Außerdem ist, falls es sich nicht um eine Verlagseinsendung handelt, neben der Adresse auch die Telefonnummer des Einsenders/der Einsenderin anzugeben.
5. Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury, die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:
a) ein/e Literaturwissenschaftler/in oder ein/e Schriftsteller/in
b) ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e Künstler/in
c) ein/e Kritiker/in (Presse oder Hörfunk)
d) ein/e Lektor/in oder ein/e Pädagoge/in
e) ein/e Jugendlicher/e im geeigneten AlterDie Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind von der Preiszuteilung ausgeschlossen. Die Entscheid- dung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen.
6. Die Preisverleihung wird vom Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg vorgenommen. Sie findet im Rahmen der "Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse" statt.
7. Der Kinderbuchpreis wurde erstmals 1977 ausgeschrieben und verliehen.
8. Sollten keine Arbeiten eingereicht werden, die prämierungswürdig sind, muss das Preis- gericht den Preis nicht vergeben.
(Beschluss des Kulturausschusses des Rates der Stadt Oldenburg vom 02.03.1977 in der geänderten Fassung vom 07.03.1990, 02.12.1992 und 07.02.1996)