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2009-07-31: 15 Minuten

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2009-07-31: 15 Minuten

Der große Nachwuchswettbewerb für Autoren

Thema: 15 Minuten

15 Minuten kann das Lesen einer Kurzgeschichte dauern, 15 Minuten Ruhm können angeblich für ein ganzes Leben reichen, in 15 Minuten kann auf jeden Fall eine ganze Menge geschehen. Nur was? Schreiben Sie es auf und machen Sie mit beim Nachwuchswettbewerb - veranstaltet von KulturSPIEGEL und Thalia.

Ablauf:
Die Teilnehmer müssen sich in einem mehrstufigen Verfahren einer Jury und in vier regionalen Veranstaltungen dem Publikum stellen. Die regionalen Siegergeschichten werden auf SPIEGEL ONLINE und www.thalia.de als Podcast präsentiert. Im großen Finale in Hamburg treten die Gewinner der Regionen gegeneinander an. Die Siegergeschichte wird im KuIturSPIEGEL veröffentlicht und mit einem Preisgeld in Höhe von 3000 Euro prämiert.

Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen kann jeder bis zu einem Alter von 35 Jahren. Die eingereichte Kurzgeschichte muss unveröffentlicht sein und bis maximal 20000 Zeichen lang sein. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2009.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.kulturspiegel.de/nachwuchsautor

 

Mal eine ganz unschuldige Frage von einem Oldtimer: Kann man wirklich einen 35-Jährigen, der seit 20 Jahren schreibt, eher als "Nachwuchs" bezeichnen als einen 40-Jährigen, der erst seit einem oder zwei Jahren schreibt?
Hilfe! Ich fühle mich altersdiskriminiert!

 

Um den Schriftsteller-Nachwuchs zu fördern, finde ich auch Teilnahmeeinschränkungen hinsichtlich Einzelveröffentlichungen sinnvoller (also dass Autoren zugelassen sind, die in Anthologien vertreten sind oder in Zeitungen/Zeitschriften veröffentlicht haben, aber nach einer Romanveröffentlichung (Einzelwerk) ausgeschlossen sind). Aber die Veranstalter können die Spielregeln nun mal diktieren.

 

Hallo Aki!

Also, das entscheidende Wort ist "einfach". Wenn du einfache Rechte abgibst, heißt das, dass der Spiegel das Recht hat, deinen Text abzudrucken (und hier, dass er auch das Recht hat, dieses Recht an einen anderen, einen anderen Verlag zum Beispiel, abzutreten, wenn er das Buch nicht selbst drucken will). Es bedeutet nicht, dass du sämtliche Rechte am Text abgibst, nein, du darfst auch weiterhin deinen Text woanders veröffentlichen.
Der Gegensatz dazu ist das "exklusive" Recht. Dann würde der Spiegel alle Rechte übernehmen und du könntest deinen Text nirgends mehr anders veröffentlichen.

So, das war jetzt meine Auffassung der Rechte, ich übernehme kein Gewähr für die Richtigkeit.

Im Zweifelsfall sollte man sich immer an den Veranstalter eines Wettbewerbs wenden und nochmal nachfragen.

 

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