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Acht-Wort-Geschichten: Kommentare & Kritiken

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Acht-Wort-Geschichten: Kommentare & Kritiken

Hier könnt ihr, der Titel des Threads lässt es vielleicht vermuten, Acht-Wort-Geschichten kommentieren bzw. kritisieren. Viel Spaß dabei. Es gelten natürlich die üblichen Regeln.

 

Fremder Planet: Wer ist essbar? Die oder wir?


Irgendwie erinnern mich diese 'Achtwörtler' an Haiku ...

 

@Henry K. und @Michael W ,

ich zermartere mir grad das Gehirn, wo ich diesen Satz mit dem Testament hier in diesem Thread finden kann. Wo überseh ich da was?

Und zu diesem Satz sei bitte die abtörnende Bemerkung erlaubt, dass nach deutschem Recht nur ein handschriftliches Testament Gültigkeit besitzt, eines, bei welchem man eine Datei öffnen müsste, wäre ungültig. Die Möglichkeiten mit einer Datei würden allenfalls, aber auch da bin ich mir nicht sicher, wie die Notare das handhaben, beim notariellen Testament gegeben sein.
Da die Acht-Wort-Geschichte von einem Österreicher stammt und da das eventuell anders mit den Testamenten gehandhabt wird, könnte sie nach wie vor durchaus stimmig sein.


Liebe Grüße

lakita

 

Finde ich gut, allerdings glaube ich, dass man hier das "Achtung"-Symbol als Wort zählen müsste?
Die meisten Wortzähler werten einzelne Symbole als Wort, insofern gebe ich dir recht. Hier stelle ich es mir aber als Dialogfeld vor, bei dem das Warnsymbol separat vom Text angezeigt wird.
ich zermartere mir grad das Gehirn, wo ich diesen Satz mit dem Testament hier in diesem Thread finden kann. Wo überseh ich da was?
Der ist nicht in diesem Thread, da gibt es einen eigenen. Wenn du auf "Michael W schrieb:" in Henrys Beitrag klickst, müsstest du direkt hingelangen.
Und zu diesem Satz sei bitte die abtörnende Bemerkung erlaubt, dass nach deutschem Recht nur ein handschriftliches Testament Gültigkeit besitzt, eines, bei welchem man eine Datei öffnen müsste, wäre ungültig. Die Möglichkeiten mit einer Datei würden allenfalls, aber auch da bin ich mir nicht sicher, wie die Notare das handhaben, beim notariellen Testament gegeben sein.
Da die Acht-Wort-Geschichte von einem Österreicher stammt und da das eventuell anders mit den Testamenten gehandhabt wird, könnte sie nach wie vor durchaus stimmig sein.
Interessant, dass du dir über die rechtliche Gültigkeit Gedanken machst. Ist es aber nicht der persönliche Inhalt der Datei, der von Bedeutung ist?

 

Hallo @Michael W,

danke, dass du so rasch geantwortet hast.

Interessant, dass du dir über die rechtliche Gültigkeit Gedanken machst. Ist es aber nicht der persönliche Inhalt der Datei, der von Bedeutung ist?
Das ist nicht mein Hauptaugenmerk, sondern die Logik. Ich finde auch Geschichten, die aus einem Satz bestehen, sollten logisch sein. Du willst ja mit diesem Satz auf eine Katastrophe hinweisen, nämlich darauf, dass das Testament nicht zum Zuge kommen wird, weil niemand den Text kennt. Wenn aber es so oder so gar nicht zum Zuge käme, eben weil es bereits ungültig ist, dann überholt der eine Sachverhalt den anderen. Aber, wie gesagt, ich kenn mich mit dem Ösi-Recht nicht aus, könnte gut sein, dass ihr nicht zwingend die eigene Handschriftlichkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit habt.

Lieben Gruß
lakita

 

Hallo @lakita!

Ich denke schon, dass eine Logik vorhanden ist. Ein Satz ist viel zu wenig, um die genauen Umstände zu beschreiben. Je nach diesen Umständen kann der Satz eine unterschiedlich große Katastrophe andeuten. Wie würdest du z.B. reagieren, wenn du ein digitales Testament eines überraschend verstorbenen Familienmitglieds finden würdest? Ich würde mich zuerst wohl fragen, was drin steht, und dann erst ans Rechtliche denken. Das sehen Leute vielleicht anders, die über das Testamentrecht bereits informiert sind.
In Österreich ist ein am PC verfasstes Testament übrigens gültig, es muss von der Person aber vor drei Zeugen unterschrieben werden.

Viele Grüße
Michael

 

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