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2008-12-31: Ausschreibung Märchenbasar Vol.4

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2008-12-31: Ausschreibung Märchenbasar Vol.4

Das Projekt „Märchenbasar“ geht nun in die vierte Runde.
Ab sofort dürfen wieder Märchen für das geplante Buch „Märchenbasar Vol.4“ eingereicht werden.

Teilnahmebedingungen:

Inhalt und Regeln des Wettbewerbs:

* Das Projekt „Märchenbasar“ sucht nun bereits zum vierten Male die schönsten, klassisch geschriebenen Märchen für Kinder zwischen 6 und 12 Jahre.
* Die Märchen müssen absolut kindgerecht geschrieben sein und sich zum flüssigen Vorlesen eignen.
* Die eingereichten Werke müssen im Sinne der Jury Märchencharakter haben, sowohl inhaltlich als auch sprachlich.
* Die Texte müssen zwischen 5.000 und 12.000 Zeichen inkl. Leerzeichen enthalten.


Fabeln sind keine Märchen, sondern nur der Literaturgattung Märchen sehr nahe stehenden Geschichten. Besonders gelungene Fabeln können jedoch von der technischen Jury in das Gesamtkonzept aufgenommen werden, solange sie dort hineinpassen.
Kinderalltagsgeschichten (Schule, Kindergeburtstag, Zuhause, Fußball, auf dem Land etc.) sind vorlesenswerte und kindgerechte Geschichten, aber auch keine Märchen.

Eine gute, hilfreiche Übersicht, wie die Märchen aussehen sollten findet man unter dieser Ausschreibung.


Vorbedingungen einer Teilnahme:

* die Märchen müssen von dem Autor selbst geschrieben sein.
* Jeder Autor darf nur ein Märchen einreichen.
* Märchenbasar erhält für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche und uneingeschränkte Verlagsrecht für die Werke, welche im Buch erscheinen werden.
* Jeder ausgewählte Teilnehmer ist verpflichtet, sich zu registrieren und an der Lektorierung aller eingereichten Werke (einschließlich seines eigenen) mitzuwirken und diese zur Druckreife zu bringen.
* Alle Werke, welche es nicht in das Buch schaffen, werden im Webseitenbereich "moderne Märchen" eingestellt und verbleiben somit im Märchenbasar.


Formale Voraussetzungen:

* Einsendungen bitte nur in *.txt oder *.rtf oder *.odt Format
* min. Zeichenanzahl incl. Leerzeichen 5.000, max. 12.000
* Schriftart Times New Roman
* Schriftgröße 12
* Zeilenabstand 1.5
* keine Formatierungen! (Fettschrift, Kursiv usw.)


Folgende Informationen müssen im Anschreiben enthalten sein:

* Name des Autors (ggf. mit Künstlername)
* Name der Geschichte
* Zeichenanzahl incl. Leerzeichen
* Adresse, plus Bundesland
* Kontaktadressen (Telefon, E-mail, Homepage)


Die Werke sind an die Adresse buch4@maerchenbasar.de zu senden.

Planung:

* 30.12.2008 Stichtag der Abgabe. Danach eingereichte Werke finden keine Beachtung mehr.
* 01.01.2009 -15.01.2009 Die Märchen werden von der technischen Jury bewertet und ausgewählt.
* 16.01.2009 Alle "Gewinner" werden per Mail benachrichtigt und die Werke in das Wettbewerbsforum eingetragen.
* 17.01.2009 - 01.06.2009 Die ausgelosten Werke werden von den betreffenden Autoren gemeinsam feingeschliffen und buchfertig gemacht.
* 02.07.2009 Die fertigen Werke gehen zum Lektorat und anschließend an den Verlag.


Zeitplanverschiebungen können bedingt durch Teilnehmerzahl auftreten


Honorar:

* Der Märchenbasar zahlt keinerlei Honorar / Tantiemen an die Autoren. Jeder beteiligte Autor wird namentlich im Buch genannt inklusive Verlinkung zu seiner Vita.
* Jeder im Buch vertretene Autor bekommt ein Freiexemplar und kann unbegrenzt viele Exemplare zu einem Autorenrabatt von 30% vom Verlag beziehen


Entscheidungsträger:

Einziger inhaltlicher und juristischer Entscheidungsträger ist der Webmaster von Märchenbasar, Mario Eberlein (Cassadi)


Rechtsweg:

Alle Entscheidungen der Jury oder des Webmasters sind rechtlich unanfechtbar.
Einen Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Wer noch Näheres erfahren möchte der klicke hier

 

Hallo,

ich fasse mal alles Wesentliche zusammen:

Märchenbasar erhält für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche und uneingeschränkte Verlagsrecht für die Werke, welche im Buch erscheinen werden.
Der Märchenbasar zahlt keinerlei Honorar / Tantiemen an die Autoren.

Dreister geht's wohl kaum noch - aber vielleicht soll ich ja demnächst noch dafür bezahlen, dass ich meine Geschichten verschenken darf. Ach ja, fast hätte ich's vergessen:
Jeder ausgewählte Teilnehmer ist verpflichtet, sich zu registrieren und an der Lektorierung aller eingereichten Werke (einschließlich seines eigenen) mitzuwirken und diese zur Druckreife zu bringen.
Geld verlangen die "Verleger" also noch nicht - für den Augenblick reicht es, wenn ich mich auf unbestimmte Zeit als unbezahlte Arbeitskraft verpflichte. Wie lange mag es wohl dauern, bis auch der letzte eingereichte Schund anderer Autoren von mir zur "Druckreife" gebracht ist? Ich glaube, ich verzichte darauf, es herauszufinden.

Danke, aber nein danke.

Schöne Grüße
Roy

 

Hallo Roy,

schön das Du es vorziehst kein Werk zur Ausschreibung einzureichen, trotzdem möchte ich die von Dir zu unrecht angebrachte Kritik kurz entkräften.

Das Projekt Märchenbasar ist eine rein private Webseite. Ich arbeite wie jeder andere auch in einem ganz normalen Job und betreibe die Webseite, weil ich Märchen über alles liebe.
Mein Hauptanliegen ist das Sammeln, Erhalten und Verbreiten von Märchen. Ganz im Stile der Brüder Grimm, nur das ich eben nicht mehr durch die Lande ziehe, sonder eben das Internet dazu nutze.
Ich möchte mit meinen Ausschreibungen neue, unbekannte Märchenschreiber auf das Projekt Märchenbasar aufmerksam machen und eben einigen die Chance bieten in einem Buch veröffentlicht zu werden.
Hierbei ist das Buch ein "Nebenprodukt" oder, sieh es wenn Du magst, als Lockmittel, um Märchenschreiber der heutigen Zeit auf den Basar aufmerksam zu machen.

Ich bin weder ein Verleger noch verdiene ich etwas an den Büchern. Die paar Pfennige Tantiemen die es vom Verlag gibt werden zu 100% in das Projekt Märchenbasar gesteckt.

Ich kann mir aus diesem Grunde auch kein kostenpflichtiges Lektorat leisten. Im Gegenteil ich bin froh einen Verlag gefunden zu haben, welcher die von der Autorengemeinschaft gefertigten Werke, kostenlos in einer Buchreihe herausbringt.
Die eingereichten Werke werden selbstverständlich schon einmal auf Tauglichkeit vor sortiert, sodass der von Dir erwähnte Schrott gar nicht erst in die Auswahl gelangt.
Das gemeinsame Lektorat hat bisher allen beteiligten sehr viel Spaß gemacht und es haben sich auch einige dicke Freundschaften daraus ergeben.
Alle konnten sehr viel dazulernen und sind auch heute noch fast täglich auf der Webseite weil ihnen das Projekt Märchenbasar gefällt und sie dort Gleichgesinnte, Freunde treffen.
Diese Autoren haben den Sinn der Sache begriffen und reichen nicht ein um auf Biegen und Brechen irgendwo zu veröffentlichen und dadurch Reichtum zu erhoffen.
Wenn man ein ganz klein wenig Mathematik beherrscht könnte man sich auch an einer Hand den Verdienst selbst abzählen.
Tantiemen pro Buch ca. 0,91 Euro. Dies muss dann auf 23 Teilnehmer geteilt werden. Also bleiben pro Buch ca. 0,04 Euro für jeden.
Ein fetter Gewinn, der locker für die ganze vorherige "Zwangsarbeit" entschädigt.
Da wir ja auch sehr bekannt sind und unsere Bücher in Millionenauflage gedruckt werden, ist es natürlich eine Frechheit das ich, Märchenbasar, keine Tantiemen zahlen kann.
Alle Beteiligten erhalten unbegrenzt viele Exemplare zu einem Rabatt von 30 % und wahrlich damit könnte man "reich" werden, aber eben nur wenn man sich dann auch für den Verkauf des Buches einsetzt, z.B. durch Lesungen, Werbung usw. Einfach ein Skript abgeben und auf das Buch und die Kohle warten kann jeder. Dumme Sprüche klopfen leider auch. Aber einfach mal die Klappe halten wenn man etwas nicht weiß, das können nur wenige :)

In diesem Sinne nochmals herzlichen Dank für Deine Entscheidung NICHT einzureichen. Ich hoffe alle, Dir Gleichgesinnten, lassen es ebenso.

Mit märchenhaftem Gruß
Mario Eberlein aka Cassadi
http://maerchenbasar.de

 

Ich möchte auch kurz etwas dazu sagen: Nur ein Belegexemplar? Okay, das machen manche andere Kleinverlage auch so. (Wenn man von denen absieht, die sich tatsächlich vom Autor fürs Abdrucken bezahlen lassen.)
Aber dass ich für nur dieses Belegexemplar alle meine Rechte am Text bis siebzig Jahre nach meinem Tod abgeben soll, sehe ich auch nicht ein. (Da gehe ich mit meinen Texten lieber zu anderen Kleinverlagen, die sich meine Rechte nicht unter den Nagel reißen - oder, wenn ich Glück habe, auch zu den Großen.)
Darf ich fragen, bei welchem Verlag das Buch gedruckt wird?

 
Zuletzt bearbeitet:

Darf ich fragen, bei welchem Verlag das Buch gedruckt wird?

Dies ist kein Geheimnis. Es handelt sich um den Papierfresserchen-Verlag

Aber dass ich für nur dieses Belegexemplar alle meine Rechte am Text bis siebzig Jahre nach meinem Tod abgeben soll, sehe ich auch nicht ein. (Da gehe ich mit meinen Texten lieber zu anderen Kleinverlagen, die sich meine Rechte nicht unter den Nagel reißen - oder, wenn ich Glück habe, auch zu den Großen.)

Du gibst weder die Rechte an Deinem Werk ab noch handelt es sich um 70 Jahre nach dem Tod. Der Herausgeber/Verlag sichert sich nur für die gesetzliche Dauer von 5 Jahren das alleinige Verlagsrecht. Sprich in dieser Zeit darfst Du Dein Werk nicht noch einmal woanders veröffentlichen/drucken lassen.


Im übrigen sichern sich die anderen Verlage auch die Rechte an den Werken die sie verlegen. In welchem Umfang dies geschieht kann natürlich sehr verschieden sein. Aber zum Glück wird ja auch keiner gezwungen ein Werk einzureichen, wenn er mit den Bedingungen nicht einverstanden ist ;)

Mit märchenhaftem Gruß
Mario Eberlein aka Cassadi
http://maerchenbasar.de

 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Mario,

in zumindest einer Hinsicht stimme ich mit dir vollkommen überein:

Aber einfach mal die Klappe halten wenn man etwas nicht weiß, das können nur wenige
Also mal zu deiner Information: Es gibt keinerlei gesetzliches Urheberrecht für fünf Jahre - das Urheberrecht hat jeder Autor automatisch Zeit seines Lebens, darüberhinaus noch seine Erben, bis das Werk schließlich der Öffentlichkeit gehört. Da du in deinem ersten Posting von der Dauer des gesetzlichen Urheberrechts geschrieben hast, ist Chris Stones Einwand absolut korrekt - und genau das war auch mein Hauptkritikpunkt.

Dass ich nicht die Arbeit des gegenseitigen Lektorats scheue, erkennst du u.a. an meinen bisher 460 Beiträgen auf kg.de. (Du selbst kommst bisher anscheinend auf drei Beiträge, davon zwei in diesem Thread.) Nur sollte jede Form von Leistung auf eine angemessene Gegenleistung stoßen, es sei denn, das Ganze dient einem wohltätigen Zweck. Nichts von dem, was du schreibst, begründet jedenfalls ein Exklusivveröffentlichungsrecht für viele Jahre.

Selbst eine Abtretung aller Rechte für fünf Jahre ist bei dieser Art von "kleiner" Veröffentlichung absolut ungewöhnlich. Ich will das mal an Beispielen aus meiner eigenen Arbeit konkretisieren.

Eine der ersten Geschichten, die ich auf kg.de veröffentlichte, war 2003 Das größte Grauen. Natürlich behielt ich alle Rechte daran - so konnte ein Abdruck der Geschichte in der Zeitschrift "Solar-X" noch im selben Jahr meine erste Printveröffentlichung werden. Unentgeltlich, aber ich behielt wiederum alle Rechte - was die Voraussetzung dafür war, dass später eine Hörbuchversion dieser Erzählung beim Label "Hörplanet" erscheinen konnte. In kleiner Auflage, aber mit vertraglich genau festgelegter Gewinnbeteiligung. Alle Rechte an der Geschichte habe ich immer noch, ich kann sie also jederzeit anderswo veröffentlichen.

Meine allererste Geschichte hier auf kg.de war Sonja im Schneemannland. Später räumte ich Barbara Peters, die ich ebenfalls über kurzgeschichten.de kennengelernt hatte, das Recht auf eine Theaterbearbeitung dieser Kindergeschichte ein. Ja, tatsächlich exklusiv - aber dieses "exklusiv" bezog sich eben nur auf die Bearbeitung fürs Theater und ist auch zeitlich begrenzt, außerdem ist auch hier die Gewinnbeteiligung genau geregelt. Gerade heute erhielt ich übrigens ein Belegexemplar von Barbaras neuem Buch Theater spielen in der Weihnachtszeit aus dem Hase und Igel Verlag, in dem auch unsere "gemeinsame" Geschichte enthalten ist.

Mehrere Veröffentlichungen in der Zeitschrift "Kurzgeschichten" - alle Rechte noch bei mir, alle Geschichten noch heute auch auf kg.de zu finden.

Zwei Geschichten in der Anthologie "Maschinengeburten" des ZeitSpur Verlags - alle Rechte nach wie vor bei mir.

Das soll genügen, um zu zeigen, was in diesem Bereich üblich ist. Natürlich steht es jedem frei, sich unter Wert zu verkaufen oder einfach mal seinen Namen gedruckt sehen zu wollen - das wollen wir ja alle. Es sollte eben nur jeder wissen, worauf er sich einlässt. Und wie schon erwähnt - fünf Jahre sind ja noch etwas ganz Anderes als die "Dauer des gesetzlichen Urheberrechts", also mit anderen Worten "für immer".

Ich kann bei dieser Gelegenheit nur wieder jedem Autor das Buch "Marketing für Autoren" von Björn Jagnow empfehlen, das auf viele dieser Fragen eingeht.

Vor allem aber möchte ich verhindern, dass sich die Spirale der Abwertung schriftstellerischer Leistung immer weiterdreht - es kann eben ganz und gar nicht jeder ein gutes Skript einreichen, aber wenn jemand es kann, dann ist das eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Leistung und als Beitrag zu einem Buch mehr als genug.

Das ist übrigens der Grund, warum es Verlage gibt. Damit sich ein Autor aufs Schreiben konzentrieren kann. Und vielleicht noch, wie du richtig schreibst, aufs Vermarkten - ich gehöre sicher bis heute zu denjenigen, die an den meisten kg.de-Lesungen teilgenommen haben, von Kiel bis München. Und ich habe da tatsächlich das eine oder andere verbilligte Autorenexemplar verkauft.

Noch einmal: Jeder sollte wissen, worauf er sich einlassen will und worauf nicht.

Schöne Grüße
Roy

 

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