Was ist neu

Das alleinige Recht an der Veröffentlichung jeglicher Art überschreiben

Mitglied
Monster-WG
Beitritt
20.01.2018
Beiträge
558

Das alleinige Recht an der Veröffentlichung jeglicher Art überschreiben

Mal eine Frage in die Wortkrieger-Runde.

Bei mir hat sich allmählich ein kleiner Stapel halbwegs staubfreier Kurzgeschichten gebildet, für die jetzt gerne eine neue Familie suchen würde. Wie schnell sie doch erwachsen werden ...
Das Ding ist aber: Ich bin sehr wählerisch, eine Eigenschaft, die vermutlich nicht gut zu einem unbedeutenden Autor passt. In diesem Fall ein konkretes Beispiel: Die D-Files-Ausschreibung vom Talawah-Verlag, Herausgeber ist Thomas Finn. Klingt auf den ersten Blick ganz gut, aber wie der Titel dieses Threads bereits verrät, werden von potentiellen Autoren auch gewisse Opfer verlangt.

Wie ist das bei euch? Meidet ihr solche Verläge? Schickt ihr eure Geschichten trotzdem und guckt dann, wohin es führt? Und hat vielleicht in diesem konkreten Fall bereits jemand Erfahrung mit dem Talawah-Verlag gemacht?

 

@Meuvind Der Verlag sagt mir nichts, was aber absolut nix heißen muss.

Die wollen wohl keine Texte, die an verschiedene Verlage gleichzeitig geschickt werden (wegen potentieller Mehrarbeit, wenn der Autor was zurückzieht, weil eben woanders untergekommen). Das finde ich verständlich und okay. Ich hab mir vor ner Weile mal internationale Kleinverlage angeschaut, dort scheint das Standard zu sein. Die Rechte gibst du ja nicht ab, weiter unten steht:
"Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in einer Anthologie als gedruckte Ausgabe, e-Book, etc. sowie zu Werbezwecken auf der Verlagshomepage veröffentlicht wird. Die Urheberrechte verbleiben beim Autor."

Die wollen wohl, dass der Text (evt. nur für ein paar Jahre) nicht woanders zusätzlich erscheint - manche Anthologien drucken ja auch Sachen, die schon veröffentlich sind. Frag doch einfach mal nach.

Ich würde solche Entscheidungen davon abhängig machen, wie gut die KG zu der speziellen Ausschreibung passt - also, wäre vom Thema deiner story abzuschätzen, dass du sie eh bei jeder zweiten Ausschreibung einreichen kannst? Oder ist das was super Spezielles, wozu diese besonders passt (dann würde ich das auf jeden Fall machen).
Was würdest du dir vergeben, wenn eine deiner wohl vielen/meheren Geschichten kurzfristig geblockt wäre? (Und das ja auch nur, bis die eine pro/contra-Entscheidung getroffen haben.)

Ich wünsche dir jedenfalls ganz viel Erfolg für Veröffentlichungen, dort oder woanders! :-)

 

Um sicher zu gehen, leg es einem Medienanwalt vor. Frage ist auch, für wie lange du dieses Recht abtrittst, wann es an dich zurückgeht. Ich habe einen ähnlichen Vertrag letztes Jahr abgelehnt, da stimmten aber auch noch andere Sachen nicht.

 

Hey @Katla,

ich hab kein Problem damit, eine Geschichte einzureichen, die dann erstmal geblockt ist. Ist ja nachvollziehbar, dass der Verlag daran ein wenig haben will. Wie du gesagt hast, scheint die Ausschreibung ja davon mal abgesehen recht professionell.

Ich habe mir in letzter Zeit aber mal mehrere und teils sehr unterschiedliche Ausschreibungen angeguckt, und da waren Kleinigkeiten mitunter sehr gut versteckt. In diesem Fall speziell ( @jimmysalaryman du sprichst es ja direkt an) die Frage, wie lange ich das Recht abtreten. Ein, zwei, vielleicht sogar fünf Jahre ist ein akzeptabler Preis, wenn ich es dafür mal in einen "richtigen" Verlag schaffe.

Einen Medienanwalt zu fragen ist sicher auch eine gute Idee, aber dafür müsste mal erstmal einen kennen. Ich denke, ich werde den Verlag einfach mal persönlich anschreiben, dann ist man bereits schlauer.

 

Ich stimme jimmysalaryman absolut zu, einerseits ist die Frage wichtig, für welchen Zeitraum du dich binden sollst und dieses "jegliche Form der Veröffentlichung" geht irgendwie zu weit, wenn deine Story nur ! in einer Anthologie landet.
Was, wenn jemand den Stoff so interessant findet, dass er eine Hörspielfassung oder einen Film daraus machen möchte? Dann sind dir die Hände gebunden.
Auf der anderen Seite könnte ich mir auch vorstellen, dass es lohnt, an diesen Punkten exakt nachzuverhandeln, denn nicht jeder Verlag arbeitet mit Juristen zusammen, da basteln auch welche nach ihrem Gutdünken mal was zusammen und sind dann unter Umständen auch bereit, den Vertrag speziell für dich anzupassen.
Ich würde keine Scheu haben, darüber mit dem Verlag zu reden und zu verhandeln.
Und natürlich ist Jimmys Hinweis, dass letztendlich sämtliche Fragezeichen ein sog. Anwalt für Medienrecht am besten ausräumen kann, sinnvoll.

 

Das nennt sich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Mit diesem Zusatz wirst du sicherlich welche finden.

 

Hey @lakita,

ich stimme dir da fast vollständig, nur ein Punkt.

Auf der anderen Seite könnte ich mir auch vorstellen, dass es lohnt, an diesen Punkten exakt nachzuverhandeln, denn nicht jeder Verlag arbeitet mit Juristen zusammen, da basteln auch welche nach ihrem Gutdünken mal was zusammen und sind dann unter Umständen auch bereit, den Vertrag speziell für dich anzupassen.

Kann ich da einfach hingehen und auf den Tisch klopfen? Die kennen mich ja zu dem Zeitpunkt nicht, weder wie oder was ich mal geschrieben habe, noch die Geschichte selbst. Und erst einschicken und dann nachfragen ist ja auch schlecht, dann habe ich mit der Einsendung ja alles akzeptiert. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Verlag sich zu einer Vertragsänderung bereit erklärt, wenn er noch nichts von mir in der Hand hatte.

 

Es gibt 3 Möglichkeiten, je nach Nervenkostüm:
a) du rufst dort an, gehst hin (was ich eher nicht tun würde, auch wenn der Verlag um die Ecke sein sollte, ich würde mich da genervt fühlen, wenn sie mir die Bude einrennen würden)und klärst es. Klären sie es auf und gehen sie auf deine Bedingungen ein, bestätigst du das Telefonat vom xy mit folgendem Inhalt und gibst dann darin wieder, was du vereinbart hast. Und am Wettbewerb nimmst du dann teil unter der Bedingung der gemeinsam getroffenen Vereinbarung vom (gemäß Telefonat) Die inhaltiche Wiederholung des Telefonats ist deswegen erforderlich, damit der Verlag nicht nachträglich sagen kann, dass du alles falsch verstanden hast.

b) Du sendest schlicht deinen Beitrag unter abgeänderten Bedingungen ein. "Hiermit reiche ich meine Geschichte ....ein, allerdings akzeptiere ich nicht die Bedingung, dass mein Urheberrecht länger als 3 (x) Jahre von Ihnen genutzt werden darf, beginnend mit Druck (oder x) der Geschichte und ich behalte die Rechte an einer etwaigen Verfilmung und Hörbuchfassung. Punkt.
Dann können sie sich das überlegen und du hast eine spannende Zeit, in der du nicht weißt, ob du angenommen wurdest oder nicht.
Natürlich kann man das alles auch noch in hochinteressante juristische Formulierungen pressen, so dass keiner sie versteht, aber es geht hier ja darum, dass du kenntlich machen möchtest, für was du dich nicht hergeben magst.
c) Du reichst deinen Beitrag ohne diese Einschränkungen ein und nimmst dir dann einen Anwalt, wenn es zu Problemem kommt. Einen Anwalt wirst du dann nämlich brauchen, weil du hast ja dann die vertraglichen Bedingungen akzeptiert gehabt und der Anwalt hat jetzt die Aufgabe deren Sittenwidrigkeit, Ungerechtfertigkeiten zu finden und dich daraus zu entlasten.
Das ist dann die absolute Pokerrunde, denn da kann jetzt noch wirklich niemand sagen, ob du gewinnen wirst oder nicht. :D


Also für jeden Charakter was dabei.

 

Hallo allerseits!

Ich kann auch nur raten, beim Verlag nachzufragen, wenn etwas unklar ist. Wenn du ganz sicher gehen willst, dann sende lieber nichts an Verlage, die du nicht kennst. Und welche Klein- oder Hobbyverlage kennt man schon.
Nach meiner Erfahrung haben viele dieser Klein- und Hobbyverlage noch viel weniger Ahnung von der rechtlichen Seite als du.

Die von Katla zitierte Stelle:

Die Urheberrechte verbleiben beim Autor.
ist doch schon fragwürdig. Ein Autor kann seine Urheberrechte gar nicht abgeben, nur die Nutzungsrechte am Text.

Außerdem unterschreibt man bei so kleinen Sachen bei so kleinen Verlagen oft überhaupt keinen Vertrag. Dadurch, das du was hinsendest, erklärst du dich mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Ob du (oder der Verlag selbst) die verstanden hast oder nicht.
Wenn du sicher gehen willst, dann ja, nimm dir 'nen Anwalt. (Wenn du das Geld, die Zeit und die Lust zu so was hast.)

Wenn du nur deine Texte gedruckt veröffentlicht sehen willst, dann geh da ohne Ansprüche ran. Bei Ausschreibungen, bei denen der Autor nichts verdienen kann, beteiligen sich ohnehin nur andere Hobbyautoren, dein Texte hat aufgrund der sehr eingeschränken Konkurrenz 'ne gute Chance, abgedruckt zu werden, der Verlag verkauft eine Handvoll Exemplare, meist an die beteiligten Autoren bzw. deren Familien, wenn du Glück hast, bekommst du ein Belegexemplar, und ansonsten hört man nie wieder irgendwas von der Sache.

Viel Spaß.

 

Hey @Meuvind,

Ich persönlich würde einfach meine Sorgen bezüglich der Bedingungen dem Verlag mitteilen und dann versuchen zu verhandeln. Nicht sonderlich wahrscheinlich, dass darauf dann eingeschnappt reagiert wird. Natürlich kann es sein, dass die das ablehen, aber fragen kostet erstmal nichts. Und selbst wenn es komplett schief geht, gibt ja mehr als einen Verlag da draußen.

Ansonsten, wenn dir das extrem wichtig ist, führt kein Weg am Fachanwalt vorbei. Das ist aber schon nicht unbedeutender Aufwand und auch ein Kostenpunkt.

 

Hey allerseits,

a) du rufst dort an, gehst hin (was ich eher nicht tun würde, auch wenn der Verlag um die Ecke sein sollte, ich würde mich da genervt fühlen, wenn sie mir die Bude einrennen würden)und klärst es.

Um die Ecke ist anders :D.

b) Du sendest schlicht deinen Beitrag unter abgeänderten Bedingungen ein. "Hiermit reiche ich meine Geschichte ....ein, allerdings akzeptiere ich nicht die Bedingung, dass mein Urheberrecht länger als 3 (x) Jahre von Ihnen genutzt werden darf, beginnend mit Druck (oder x) der Geschichte und ich behalte die Rechte an einer etwaigen Verfilmung und Hörbuchfassung. Punkt.

Am wahrscheinlichsten. Ich sollte schreiben, dass ich nur das Abbdruckrecht zu Verfügung stelle. Alles andere kann man ja klären, wenn ( oder eher falls) es sich ergibt.

c) Du reichst deinen Beitrag ohne diese Einschränkungen ein und nimmst dir dann einen Anwalt, wenn es zu Problemem kommt.

Denke nicht. Für einen Anwalt habe ich weder Geld noch Zeit noch Nerven. Außerdem finde ich das auch blöd. Da stimmt man schon schweigend zu und wenn dann doch etwas passiert, hebt man den Finger und beschwer sich. Finde ich von der Herangehensweise nicht schön.

Nach meiner Erfahrung haben viele dieser Klein- und Hobbyverlage noch viel weniger Ahnung von der rechtlichen Seite als du.

Das muss aber wirklich wenig Ahnung sein :D.

Dadurch, das du was hinsendest, erklärst du dich mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden.

Sehe ich genauso. Entweder nichts einschicken und vorher nachfragen oder es eben machen.

Wenn du nur deine Texte gedruckt veröffentlicht sehen willst, dann geh da ohne Ansprüche ran. Bei Ausschreibungen, bei denen der Autor nichts verdienen kann, beteiligen sich ohnehin nur andere Hobbyautoren, dein Texte hat aufgrund der sehr eingeschränken Konkurrenz 'ne gute Chance, abgedruckt zu werden, der Verlag verkauft eine Handvoll Exemplare, meist an die beteiligten Autoren bzw. deren Familien, wenn du Glück hast, bekommst du ein Belegexemplar, und ansonsten hört man nie wieder irgendwas von der Sache.

Manchmal haben deine Kommentare eine wirklich ernüchternde Wirkung.

Ich persönlich würde einfach meine Sorgen bezüglich der Bedingungen dem Verlag mitteilen und dann versuchen zu verhandeln.

Ich schreibe den Verlag mal an, sobald ich wieder genug Internet habe, um meine Mails zu öffnen.

Ansonsten, wenn dir das extrem wichtig ist, führt kein Weg am Fachanwalt vorbei. Das ist aber schon nicht unbedeutender Aufwand und auch ein Kostenpunkt.

Du sagst es.

 

Lieber @Meuvind ,

nur die "Abdruckrechte" (das Wort gibt es gar nicht) zu erteilen, bringt Dir so gut wie gar nichts. Es geht um die Exklusivität, also die Frage, für wie lange hat der Verlag das alleinige Verwertungsrecht an Deiner Geschichte. Dafür musst Du erst verstehen, dass es nicht um das Urheberrecht an sich geht (deswegen sind Klauseln wie "Das Urheberrecht bleibt beim Autor" auch totale Worthülsen). Urheberrecht ist ein Überbegriff für ein Bündel von Rechten, die teils übertragbar sind und teils nicht. Schau Dir einmal bei Wikipedia Artikel zu "Urheberpersönlichkeitsrechten" und "Verwertungsrechten" an. Das sollte für das Grundverständnis schon nützlich sein. Du musst mit dem Verlag klarstellen, für wie lange Du welche Verwertungsrechte erteilen willst. Ob sie das dann verhandeln wollen, ist eine andere Frage. Chris sagt das schon ganz richtig, auch wenn es ernüchternd ist.

LG
Mae

 

Lieber @Meuvind,

es ist schon fast alles gesagt. Von mir noch ein Gedanke am Rande, der letztlich in Richtung Option c) von Lakita geht.

Du selbst sagst, dass Du wählerisch bist, was ich grundsätzlich auch gut finde. Suche Dir Deinen Vertragspartner auch danach aus, d. h. lerne den Verleger persönlich kennen (und wenn es nur telefonisch ist), denn realistisch betrachtet wirst Du kaum Zeit, Nerven und Geld in eine juristische Auseinandersetzung mit Deinem Vertragspartner, i. e. Verlag stecken wollen, solange es nur um Recht haben und wenig Geld geht. Daher würde ich im kleinen Rahmen immer nur Geschäfte mit Menschen/Firmen/Verlagen machen, bei denen ich ein "gutes Bauchgefühl" habe, denn egal wie gut der Vertrag am Ende ist (und womöglich vom Anwalt gegen Honorar verbessert wurde), eine juristische Auseinandersetzung wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich schlichtweg nicht lohnen. Mit anderen Worten, wenn sich Dein Geschäftspartner unredlich verhält, hilft Dir der beste Vertrag erst einmal gar nichts, wenn es sich nicht wirtschaftlich lohnt, ihn gerichtlich durchzusetzen.

Sollte dann wirklich eine Deiner Geschichten fliegen und das "große Geld winken", wirst Du auch Möglichkeiten finden, die Geschichte entsprechend zu verwerten, auch wenn dann ein Kompromiss mit dem Verlag notwendig sein sollte. Klar, wenn der Verlag auf stur schaltet, kann es juristisch eklig werden und womöglich auch teuer, aber wenn man seinen Geschäftspartner im Vorfeld vernünftig ausgesucht hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man auch in diesem Fall eine vernünftige Lösung findet, ohne langwierigen Rechtsstreit (und wenn doch, weiß man wenigstens wofür man kämpft). Denn auch ein Verlag ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches Geld verdienen möchte und muss und mit Rechtsstreitigkeiten verdient man eher selten Geld. Und als Verlag möchte man sich typischerweise auch nicht den Ruf erarbeiten, dass man im Erfolgsfall gegen seine Autoren vor Gericht zieht. Daher würde ich mir übrigens in dieser Konstellation auch immer nur Geschäftspartner/Verlage suchen, die schon längere Zeit am Markt sind.

Lange Rede, kurzer Sinn, wenn ich bei kleinen Summen, um die es vorliegend geht, so wenig Vertrauen zu meinen potentiellen Geschäftspartner habe, dass ich vorher einen Anwalt einschalten muss, würde ich mir das Geld für den Anwalt sparen und lieber die Finger davon lassen.

 

Hey @Maedy ,

nur die "Abdruckrechte" (das Wort gibt es gar nicht) zu erteilen

Gut, ich bin kein Jurist. Immerhin weißt du, was ich meine.

Du musst mit dem Verlag klarstellen, für wie lange Du welche Verwertungsrechte erteilen willst.

Eben, das ist der springende Punkt. Ich habe kein Problem damit, wenn ein Verlag längerfristig etwas an einem Text haben will, die Exklusivität sehe ich vollkommen ein. Aber das hat eben auch Grenzen. Am besten wird da das "persönliche" Gespräch sein (per Mail).

Hey @Geschichtenwerker ,

Daher würde ich im kleinen Rahmen immer nur Geschäfte mit Menschen/Firmen/Verlagen machen, bei denen ich ein "gutes Bauchgefühl" habe, denn egal wie gut der Vertrag am Ende ist (und womöglich vom Anwalt gegen Honorar verbessert wurde), eine juristische Auseinandersetzung wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich schlichtweg nicht lohnen.

Sehe ich genauso. Mir geht es auch gar nicht darum, an irgendeiner Stelle Geld herauszuschlagen. Ich finde es in Ordnung, wenn die Texte unentgeltlich erscheinen ( zumindest auf dem Amateur-Niveau), dafür will ich sie aber auch nicht dauerhaft abdrücken. Eine gutes Bauchgefühl ist mir deshalb wichtiger als die rein-nüchternen Vertragspunkte. Dass mit eine juristische Auseinandersetzung dann im schlimmsten Fall sogar noch Geld kostet, wäre ein Albtraum.

Sollte dann wirklich eine Deiner Geschichten fliegen und das "große Geld winken", wirst Du auch Möglichkeiten finden, die Geschichte entsprechend zu verwerten

Stimmt. Und wenn es wirklich einmal so weit kommt, habe ich immer noch Zeit, mir dazu Gedanken zu machen.

 

Letzte Empfehlungen

Neue Texte

Zurück
Anfang Bottom