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Von der fertigen Geschichte bis zur Veröffentlichung

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22.01.2002
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Von der fertigen Geschichte bis zur Veröffentlichung

Nach und nach werde ich hier Tipps, die Euch bei den Ausschreibungen helfen sollen, zusammentragen. Falls jemand Interesse hat, auch ein Posting beizusteuern, z.B. über die Kurzvita oder das Begleitschreiben, ich freue mich über jede Unterstützung!
Einfach Mail oder PM an mich, ich stell den Beitrag dann hier rein - der Thread bleibt der Übersichtlichkeit zuliebe geschlossen.

Auch wenn Ihr Anregungen habt, falsche Infos findet, etc., bitte an mich wenden! Ich versuche dann, Eurer Feedback so weit wie möglich einzubinden.

Von der fertigen Geschichte bis zur Veröffentlichung
- Standard-Manuskriptseiten
- Mit der Einreichung des Manuskriptes versichert der/die AutorIn, dass ...

 

Standard-Manuskriptseiten

Standard-Manuskriptseiten

  • 30 Zeilen pro Seite
  • 60 Anschläge je Zeile – Leerzeichen werden mitgerechnet
  • 1.800 Normanschläge pro Seite
  • Papier einseitig bedruckt
Daran gibt es nichts zu rütteln, so sieht der Standard aus.
Teilweise weichen individuelle Anforderungen davon ab, wie in etwa 35 statt 30 Zeilen pro Seite. Das wird aber immer ausdrücklich erwähnt.

  • Schriftart Arial, Courier oder etwas vergleichbar Schlichtes
  • Schriftgröße 12
  • Keine Übergrößen, Fettschrift, etc.
  • Zeilenabstand 1,5
Auch wenn exotische Schriftarten wie beispielsweise „Lucida Blackletter“ ihren eigenen Reiz haben, müsst Ihr bedenken, dass zwar eine Person diese Geschichte auf dem Tisch liegen hat, sie aber nicht lesen muss. Wenn der Lektor/Verleger schon nach dem ersten Absatz Kopfschmerzen bekommt, wird Euer Manuskript im Müll landen.

  • Ausführliche Korrektur
  • Keine handschriftlichen Ergänzungen im Manuskript
  • Auf lesbaren Ausdruck achten, gegebenenfalls neue Druckerpatrone anschaffen
  • Unbedingt Seitenzahl an die Wettbewerbsbedingungen anpassen
  • Wenn keine Seitenzahl, sondern ein Maximum an Anschlägen angegeben wird: durch 1.800 (Normanschläge pro Seite) teilen. Bei einem Limit von Wörtern: „Extras“ -> „Wörter zählen“
Bei jedem Wettbewerb werden einige hundert Geschichten eingereicht werden. Wenn Euer Manuskript schon beim ersten Durchsehen durchfällt, habt Ihr das Porto zum Fenster rausgeworfen.

  • Als Überschrift nicht den Ausschreibungstitel verwenden
  • Blocksatz
  • Papierformat A4
  • Seitenränder 2,5
  • Automatische Silbentrennung aktivieren
So macht Euer Manuskript einen angenehmen ersten Eindruck. Und das mit dem Titel hat auch einen Sinn: Wenn Ausschreibungsthema beispielsweise „Liebe“ ist und 150 Geschichten mit eben diesem Titel eingereicht werden, sollte sich wenigstens Euer Manuskript von anderen abheben.
Teilweise wird ein breiterer rechter Seitenrand (5 cm für Korrekturen) und ein breiterer unterer Seitenrand (5 cm für Notizen) verlangt, wenn das aber nicht explizit in der Ausschreibung erwähnt wird, würde ich lieber auf die 2,5 cm zurückgreifen.

  • Manuskript in losen Blättern einschicken
  • Deckblatt mit Name, Anschrift (oder Chiffre!) und Titel beilegen
  • Jede Manuskriptseite mit Chiffre oder Namen versehen
  • Seitenzahl zentriert am Seitenanfang
  • Kopfzeile 1,5
  • Fußzeile 0
Stellt Euch einfach vor, der Zuständige vom Verlag hat das Fenster offen und ein Windstoß wirbelt alle Blätter durcheinander ... Ziemlich blöd, wenn er dann von einer Seite eines Manuskripts begeistert ist, aber nicht weiß, wer es geschrieben hat. Trotzdem solltet Ihr das Manuskript nicht heften, höchstens in einen Klemmhefter einlegen. Denn auch wenn ein gebundenes Manuskript mit kreativen Umschlag super aussieht, der Verlag will von Euch kein Buch zugeschickt bekommen, sondern aus dem Zugeschickten ein Buch machen!
In einigen Ausschreibungen werden anonyme Einreichungen gefordert, achtet dann auf Angaben über Chiffre, etc. Wenn eine anonyme Einreichung gefordert wird, betitelt jede Seite.

 

Mit der Einreichung des Manuskriptes versichert der/die AutorIn, dass ...

Bei vielen Wettbewerbsausschreibungen findet man folgende oder ähnliche Bedingungen:

Mit der Einreichung des Manuskriptes versichert der/die AutorIn, dass das Werk bisher unveröffentlicht und sein/ihr alleiniges geistiges Eigentum ist und er/sie sämtliche Rechte daran besitzt. Alle Nutzungsrechte gehen mit der Auswahl durch die Jury an den xx-Verlag über.
Das hört sich simpel an, aber wisst Ihr z.B., was Ihr mit den Nutzungsrechten genau übertragt? Ist eine Geschichte nach einer öffentlichen Lesung veröffentlicht? Darf der Verleger den Titel Eurer Geschichte einfach ändern? Könnt Ihr das verweigern?

Ich hab mich durch das Urhebergesetz gequält (:D), um diese und andere Fragen zu beantworten. Wenn ich keine exakten Gesetze, sondern ganze Abschnitte, verlinkt habe, schaut Euch bitte unbedingt die dazugehörigen einzelnen Paragraphen an – überhaupt empfiehlt es sich, dass gesamte Urhebergesetz mal durchzulesen, und das nicht nur weil einige Abschnitte im Zusammenhang stehen, sondern weil Ihr Euch viele Fragen so auch selbst beantworten könnt.


  • Veröffentlichte/Unveröffentlichte Geschichte:
Laut UrhG § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke gilt eine Geschichte als veröffentlicht, wenn sie mit Eurer Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Das heißt also konkret, dass Eure Geschichten auch als veröffentlicht gelten, wenn Ihr sie auf kg.de oder anderen Seiten gepostet oder bei Lesungen vorgetragen habt. Und leider gilt hier: Einmal veröffentlicht ist gleich auf ewig veröffentlicht – d.h. auch nach dem Zurückziehen des Beitrags gilt die Geschichte noch als veröffentlicht.

Die meisten Wettbewerbsveranstalter sind hier aber kulant, bzw. beziehen diese Bedingung nur auf gedruckte Veröffentlichungen. Trotzdem solltet Ihr im Fall der Fälle nachfragen und auch ehrlich sein. Auch wenn Ihr befürchtet, dass Eure Geschichte dann von Anfang an abgelehnt wird und Ihr Euch über Eure Aufrichtigkeit ärgert: Spätestens wenn es um Verträge und Gesetze geht (und der Verlag wäre auf jeden Fall im Recht), solltet Ihr Euch über evt. Konsequenzen, die auch ein Verschweigen zu Folge haben kann, im Klaren sein.

Achtung: Wenn im Rahmen der Teilnahmebedingung gefordert wird, dass Ihr schon etwas veröffentlicht habt; hier zählen nur Prosaarbeiten in Buchform und Beiträge für im Buchhandel erhältliche Anthologien und Zeitschriften als adäquat.
D.h. laut dem oben verlinkten Paragraphen gelten natürlich auch Postings auf kg.de als Veröffentlichung, aber einen Verlag wird das in diesem Fall nicht groß interessieren. Auch nicht, wenn Ihr Rahmen der Weihnachtsfeier bei Eurem Kleingärtner-Verein eine Geschichte gelesen habt. Ungerecht, ja – aber so ist das nunmal.
Im Zweifelsfall gilt aber auch hier: Einfach beim Verlag nachfragen.


  • Alleiniges geistiges Eigentum:
Das bedeutet nicht anderes, als dass Ihr sämtliche Rechte an dem Werk habt. Vorausgesetzt ist dabei, dass Ihr die alleinigen Urheber, also geistigen Schöpfer, der Geschichte seid. Ist die Geschichte z.B. von zwei oder mehreren Autoren gemeinsam geschrieben worden, seid Ihr lediglich Miturheber.


  • Sämtliche Rechte:
Der Einfachheit zuliebe lediglich die Links: Urheberrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Sonstige Rechte
In der Regel verfügt Ihr über sämtliche Rechte, also, kein Grund zur Sorge. Falls Ihr aber schon mal einen Vertrag, dessen Gegenstand die betreffende Geschichte ist, unterschrieben habt, solltet Ihr das vorsichtshalber genauer nachprüfen.


  • Nutzungsrechte:
Die Nutzungsrechte sind noch mal aufgeteilt, und zwar in das einfache (der Inhaber kann das Werk auf die ihm erlaubte Art nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist) und das ausschließliche (eine Nutzung durch andere ist ausgeschlossen) Nutzungsrecht. Außerdem kann sich das Nutzungsrecht auf alle oder nur vorher bestimmte Nutzungsarten beziehen. Zweiteres würde bedeuten, dass der Inhaber Eure Geschichte nicht weiterverwerten darf (Hörbuch, Lesungen, etc. pp.), wenn sich der Vertrag und somit die Rechtsübertragung nur auf die Veröffentlichung in einer Anthologie bezieht. Wenn jedoch von „allen Nutzungsrechten“ die Rede ist, bedeutet das in der Regel, dass Ihr das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten übertragt. Müsste aber im Vertrag genau festgehalten sein.

***

Dieses Posting ersetzt auf keinen Fall die Rechtsberatung, die ich Euch im Falle einer Veröffentlichung und somit eines Zustandekommen eines Vertrags empfehle. Ein Vertrag sollte nicht nur von Euch aufmerksam geprüft werden, sondern im Idealfall auch von einem Juristen begutachtet werden. Wenn es Punkte gibt, die Ihr nicht versteht oder die Euch ungenau vorkommen – nachfragen und im Vertrag ausführlich ergänzen und erklären! Der Vertag soll alle Fragen beantworten und alle Zweifel ausräumen, die Ästhetik spielt hierbei keine Rolle. Und vertraut Eurem Gefühl, lieber einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig.

Und dieses Posting soll nur einen groben Überblick geben – es gibt über 140 Paragraphen zum Urhebergesetz – die hier alle aufzuführen, würde nicht nur den Rahmen sprengen, sondern auch mein nur grobes, selbstangeeignetes Wissen maßlos überfordern. Hier findet Ihr auch das gesamte Urhebergesetz, plus den Neuerungen zu einzelnen Abschnitten. Einfach mal durchlesen und selbst genauer informieren.

***

Zum Schluss noch ein riesiges Dankeschön an Lakita, die mir durch ihre supernette Unterstützung größere Peinlichkeiten erspart und Euch vor falschen Infos geschützt hat! :kuss:

 

Normseite

Wer keine Lust hat, selbst durch Herumbasteln an den Einstellungen die Normseite auszutüfteln und als Ergänzung zum zweiten Posting in diesem Thread:

Folgende Einstellungen ergeben in Word eine Normseite:

Schrift: Courier New
Schriftgröße: 12
Zeilenabstand: 1,5-zeilig
oberer Rand: 4 cm
unterer Rand: 4 cm
Rand links: 2,8 cm
Rand rechts: 2,8 cm

Courier New hat sich als Schriftart etabliert und wird von den meisten Verlagen vorausgesetzt, wenn sie von Normseiten / Manuskriptseiten sprechen, da es sich um eine nicht-proportionale Schriftart handelt. Bei proportionalen Schriftarten (etwa Arial, bei der ein I oder ein Komma wesentlich weniger Platz benötigen als ein W oder ein M) bekommt man mit den obigen Einstellungen - ebensowenig wie mit irgendwelchen anderen - die gebotenen 60 Zeichen je Zeile hin.

 

Die Informationen zu Fairlag, dem Aktionsbündnis für faire Verlage passen wohl am besten an diese Stelle.
Es lohnt sich auf alle Fälle, dort mal zu stöbern und sich die Tücken in einige Verträgen anzuschauen.
Musterverträge, die ihr mit denen, die euch von den Verlagen vorgelegt werden, abgleichen könnt, findet ihr bei ver.di
Für viele von uns sicherlich interessant ist der Mustervertrag für Anthologien (Autorinnen/Autoren).

 
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