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Einberufungsbescheid
Der Empfänger dieser Mitteilung wird hiermit zum Wehrdienst in den Streitkräften des Planetenbundes (VAIAR) herangezogen. Er hat sich ab dem in Anlage A angegebenen Datum in der dort spezifizierten Basis einzufinden. Die Transferkosten sind vom Einberufenen selbst zu tragen, können jedoch auf Antrag ersetzt werden (siehe Anlage A). Der diesem Schreiben beigefügte Wehrvertrag ist zu diesem Zweck zu signieren und mitzubringen.
Der Einberufene hat das Recht, innerhalb einer Frist von vier (4) Standardwochen Widerspruch einzulegen. Hierzu genügt ein formloser Antrag an die zuständige Wehrbereichsbehörde (siehe Briefkopf). Dieser Widerspruch hat umwandelnde Wirkung, d.h. der Wehrdienst wird nach Paragraph 14 BWG in einen Freiheitsentzug von fünf (5) Standardjahren umgewandelt. Des Weiteren kann der Einberufene bei Nachweis entsprechender akademischer Eignung seine Verwendung in einer kriegswichtigen Industrie beantragen. Die notwendigen Formulare finden sich in Anlage D. Bitte beachten Sie, dass das Recht auf ein Aufschubverfahren nach Paragraph 15 BWG für die Dauer der aktuellen Kampfhandlungen ("Array-Krieg") außer Kraft gesetzt ist. [...]
Der Einberufene bestätigt des Weiteren, dass ihm bekannt ist, dass notwendige medizinische Versorgungen von den ihm zugeteilten stabsmedizinischen Stellen übernommen werden. Im Rahmen dieser Versorgung entnommene Gewebe gehen in den Besitz der VAIAR über. Sollte der Einberufene insbesondere während eines Einsatzes ums Leben kommen und anschließend reanimiert werden, so geht sein Körpergewebe für die Folgezeit in den Besitz der VAIAR über. Dies ist gültig, bis ein Militärgericht über die Wiedererteilung der Persönlichkeitsrechte entschieden hat. [...] Verstirbt der Einberufene während des Einsatzes und ist eine Reanimation technisch oder ökonomisch nicht vertretbar, so können den Angehörigen auf Antrag die DNS, sowie ein neuraler Abdruck ("Neuroscan-Upload") des Einberufenen überstellt werden. Die Kosten zur Extraktion dieser Materialien haben die Antragsteller zu tragen. [...]
Der Einberufene willigt ein, an seinem Körper für den zugeteilten Einsatz notwendige Modifikationen vornehmen zu lassen, sofern diese nach dem derzeitigen Stand der Technik reversibel sind. Sollten die Modifikationen lebensnotwendig sein, so sind auch irreversible Techniken erlaubt. Diese Modifikationen umfassen insbesondere die Ausstattung mit gentechnisch und/oder nanotechnologisch erzeugten oder modifizierten Mikroorganismen ("Nano-Bots"), der Ersatz von Gliedmaßen oder Organen durch bionische Mechanismen oder die Unterstützung und Ergänzung von Sinnesorganen durch neurale Interfaces. [...] Die eingebrachten Materialien und Technologien verbleiben nach Beendigung der Dienstzeit im Besitz der VAIAR. Können sie nicht wieder entfernt werden, da sonst z.B. lebenswichtige Funktionen betroffen wären, so hat der Einberufene die Möglichkeit, diese zu erwerben. Kann er die dazu notwendigen Geldmittel nicht aufbringen, so kann ggf. ein Kreditantrag gestellt werden und/oder die Dienstzeit um eine von der Wehrbereichsverwaltung festzulegende Zeitdauer verlängert werden. [...]
Tetian Keranoil, 24, Elektriker, pulte die beiliegende Signiernadel aus ihrer sterilen Plastikverpackung und stach sie in seine Fingerkuppe. Während er den winzigen, roten Tropfen auf dem dafür vorgesehenen, konservierenden Feld applizierte, dachte er: »Wie passend! Ich verkaufe meine Seele, und den Vertrag unterschreibe ich mit meinem Blut.«