Ghostwriter gesucht. weil ich selbst nicht kann........
Ghostwriter gesucht weil ich es selbst nicht beschreiben kann.
Die Frage ist: Wer wäre in der Lage aus der unten gemachten Zusammenfassung.
eine Reportage, oder spannende Lebensgeschichte zu machen, erster Kontakt hier, alles weitere telefonisch oder Private-Email.
Sucher.
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Im Leben gilt immer wieder die Prämisse, dass man erst hinterher die Erfahrung gemacht hat.
Mein ganze Naivität bestand darin, mich gegen einen Behördlichen Vorbehalt, bezug meiner Berufsausübung „Kunst auf der Straße“ demokratisch verteitigen dürfen zu müssen.
Über 20 Jahre hat der Dialog mit der öffentlichen Gewalt gedauert, das Bundesverwaltungsgericht die exemplarische und spezialpräventive Weichenstellung wieder aufgehoben hat: Straßenkünstler keinen Rechtsanspruch auf eine behördliche Straßennutzungserlaubnis für die Fußgängerzone haben.
Wörtlich: „...Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, in jeder Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.“
In immer neuen verwaltungsgerichtlichen Einzelentscheidungen, bis hin zum Verfassungsgericht, wurde bestätigt, daß Frau/Mann für eine Kunstvermittlung in einer Fußgängerzone, (wegen der Kunstfreiheitsgarantie) sowieso keiner Gewerblichen- noch Straßen/wegerechtlichen Erlaubnisregelung unterworfen werden darf. So keinem Verbot durch Erlaubnisverweigerung unterliegen.
Aber das wurde von den Behörden, den Amtsgerichten, von der „Gewerkschaft Kunst“ , dem ehemaligen Verkehrsminister für NRW. (Clement) Und dem Petitionsausschuß im Landtag NRW. Ignoriert.
In den 70er Jahren war dieses politische Nein: „...Du bekommst keinen Straßen/Erlaubnisschein um deine selbstgemalte Bilder in der Fußgängerzone verkaufen zu dürfen, das (Aus), durch Selbsthilfe Pinsel, Farbe, Leinwand und Werkstatt finanzieren können zu dürfen.
Und andere Alternativen, Trödelmarkt oder Kunsthandwerkerausstellungen gab es damals noch nicht für Hobbymaler.
Also habe ich versucht mich zu wehren, Warum ich hier als Künstler der allgemeinen Straßenverkauferlaubnis (Obst/Gemüse und Sockenverkauf), ausgeschlossen werde. Wie oben erklärt, mein Protest ist immer wieder ins Leere gelaufen, an der Gleichgültigkeit demokratischer Aufsichtbehörden gescheitert.
Begründung: Was hab ich mit deiner scheiß Kunstfreiheitsgarantie zu tun, wenn Behörde dir keine Erlaubnis gibt, weil sie nicht muss, kann ich da auch nichts dran ändern.
Also schleich dich!
Am schlimmsten empfand ich die Beleidigung, dass dieser politischen Gleichgültig, auch keine Weisung aus Karlsruhe interessierte; In einem Prüfungsbescheid –1981- bereits deutlich festgestellt wurde (... Die Kunstvermittlung in einer Fußgängerzone von keiner Behördenerlaubnis abhängig gemacht werden darf.)
Die höchstrichterliche Weisung aus Karlsruhe, muss uns nicht interessieren. Behaupten wieder mal die oben genannten Institutionen: Der Karlsruher Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) sei lediglich eine Empfehlung.
Damit werde in keinem Fall, die gesellschaftspolitische Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter-Berlin aufgehoben: „...Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, in jeder Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.“
Nur dies sei Fakt. Und nicht die Meinung der Verfassungsrichter aus Karlsruhe in der Weisung (-1-BvR-183-81-)
Ich erlebe die oben genannte Konstellation, nur noch als permanente gesellschaftspolitische Abweisung aus den Institutionen. Schlimmstenfalls kommuniziert Behörde nicht mehr mit mir. Ich rotiere vor Wut und Ohnmacht, erreiche aber nichts, gar nichts.
Nicht einmal mit der Gerichtsentscheidung: „...Behörde die Kirche im Dorf lassen soll. einem armen Hobbykünstler, wenigsten Zeitweise, eine Straßenverkaufserlaubnis zu geben, um sich Pinsel, Farbe, Leinwand , Werkstatt und den Lebensunterhalt finanzieren zu können.
Auch diese Empfehlung wird von den Behörden unterlaufen, Man nimmt mir den Gewerbeschein weg. Begründung: „...Wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Rechtsanspruch auf eine Straßenrechtliche Erlaubnisgenehmigung, Damit kann Kunst, (auch nicht Zeitweise) in den Fußgängerzonen vermittelt werden, dürfen.
Erst „1996“ zu spät für mich, mit dem Straßenverkauf und meinen Bilder noch Reich und berühmt zu werden, ist das Bundesverwaltungsgericht gezwungen zu erkennen: Das Straßenkünstler, wie jeder andere Künstler auch, keinen Gewerbeschein, noch eine Straßennutzungserlaubnis in einer Fußgängerzone benötigen.
Diese Rechtssicherheit, in dieser unsere Gesellschaftsordnung, war schon seit 1968 Beginn meiner Straßenkunst/Absicht gültig. Der allgemeinen Berufsbehinderung durch Behördenwillkür und Amtsrichterlichen Zustimmung: Kunst auf der Straße, in jeder Art und Weise Ordnungswidrig gemacht werden darf, und aufmüpfige Straßenkünstler mit empfindlichen Ordnungsstrafen und Erzwingungshaft erzogen werden dürfen, muss ich Heute von der Sozialhilfe leben. Bildermalen verlernt man so wenig wie Radfahren, aber für Beides braucht man Freiraum um sich bewegen zu können, heißt zum beruflichen Bildermalen braucht Frau/Mann den Bewegungsfreiraum in einer Werkstatt.
Ja! Wir haben preiswerte Ateliers, für Unschuldig in Not geratene Bildernmaler, aber nicht für einen Dummkopf wie du einer bist. Werde ich von dem Verursacher des Straßenkunstverbots, von der Stadtbehörde Düsseldorf wieder mal abgewiesen.
Dann will ich es auch schriftlich, dass ich einzig durch den Erlaubnisvorbehalt zu arm bin, mir selbst ein Atelier zur Selbsthilfe leisten zu können.
Da meint auch das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: Dass das Inoffizielle Berufsverbot für die Straßenkunst im Jahr 2000 keine Sau mehr interessieren muss. Erst künftige Erlaubnisverweigerungen der Behörden, könne unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsschädigung begutachtet werden.
Also schleich dich!
So funktioniert also Bürgerverarschen durch „Unrechten“ in einem Rechtsstaat.
Ich bin all meiner Naivität, an den Rechtsstaat zu glauben, bitter arm geworden. Eine Chance hab ich noch. ( Die Deutche Künstlerhilfe) für unschuldig verarmte Künstler. Sinn und Zweck ( Der Deutche Künstlerhilfe) wird von einem Kulturminister NRW. Verwaltet. Dessen Mitarbeiter schreiben zurück: Wer Sozialhilfe vom Staat bekommt ist nicht arm, Künstlerhilfe im Sinne „ Der Deutschen Künstlerhilfe“ werde sowieso (nur) an Künstler vergeben. Die bereits bedeutendes geleistet haben, und nicht an naive Dummfaxe, die sich das Künstlerdasein selbst schwer gemacht haben.
Bilder Kann man auch woanders verkaufen, warum speziell in der Fußgängerzone, wenns dafür keine Erlaubnis gibt!
TsTsTs. Was für ein Spüinner!
Was ich mit alle dem sagen will, wie komme ich da raus? ohne Hilfe geht das nicht. Und durch die erzwungene Verarmung bin ich auch für keinen Kredit mehr solvent, um mir einen Werkraum mit Wohngelegenheit selbst helfen zu können.
Spät aber nicht zu spät, wäre ich sicher noch in der Lage , mit meiner Werkerfahrung, doch noch bedeutende Kunst für diese unsere Gesellschaftsordnung zu schaffen. Um nicht auf die „Deutsche Künstlerhilfe„ abgreifen zu müssen. Aber ich bekomme keine Chance das auch Beweisen zu können. Demokratie ist gut, nicht aber über Machtmenschen die mit der Demokratie, undemokratisch Bürger verarschen.
Um nicht ganz in Resignation zu versinken.
Grüße ich jeden, der mir hier helfen wollen kann.
sucher