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Liebe?
Es war der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, als sich Peter und Lilo 1986 ineinander verliebten.
Peter befand sich in den Vorbereitungen, um nach Amerika auszuwandern. Er hatte eine der seltenen Greencards in der Lotterie gewonnen. Lilo wollte nicht mit. Aber schließlich ließ sie sich von Peters Amerikafieber anstecken und gemeinsam richteten sie eine Wohnung in San Francisco ein.
Lilo wurde in den Staaten schwanger.
Je weiter die Schwangerschaft voranschritt, desto unruhiger wurde sie.
"Ich möchte nicht hier entbinden. Ich fühle mich wohler, wenn ich in der Nähe meiner Mutter bin. Ich fliege zurück."
"Wie stellst du dir das vor? Ich hab doch grad den neuen Job. Ich versteh dich ja, lass mich erst Mal hier Fuß fassen."
"Aber zur Entbindung kommst du nach, oder?"
"Klar. Wehe, ihr beide kommt zu früh", lachte Peter und streichelte Lilos Bauch.
Der anfänglich noch intensive Kontakt über den großen Teich ebbte nach ein paar Wochen deutlich zwischen Lilo und Peter ab. Lilo, die bei ihrer Mutter weder einen PC nutzen, noch sich die damals teuren Telefonate nach Amerika leisten konnte, schickte Peter eine Postkarte: "Lieber Peter, es ist aus zwischen uns."
Peter unternahm unzählige Versuche, Lilo zu erreichen, schrieb Briefe, schickte Päckchen, rief an, wandte sich an ihre Verwandten und Freunde, blieb aber erfolglos und seine Verzweiflung wuchs.
Zum ausgerechneten Geburtstermin flog er nach Hamburg. Auf der Entbindungsstation teilte man ihm mit, dass Lilo jeglichen Kontakt zu ihm ablehne. Auf sein Drängen hin erfuhr er durch Lilos Mutter, dass er Vater einer gesunden Abigail geworden war. Das seltsame Verhalten ihrer Tochter konnte sie ihm nicht erklären. Oder sie wollte nicht; Peter war ratlos. Er hatte sich in den Staaten weder mit Lilo gestritten, noch sonstwie Meinungsverschiedenheiten gehabt. Und nun diese Abwehr.
"Ich werde behandelt wie ein Schwerverbrecher", sagte er seiner Anwältin.
Ein guter Freund, der selbst so ratlos wie Peter war, hatte ihm vorgeschlagen, einen Anwalt aufzusuchen.
"Ich verstehe das alles nicht. Ich durfte bei der Geburt nicht dabei sein, dabei hatten wir das geplant. Ich darf Lilo und mein Töchterchen nicht einmal sehen. Wir haben uns so auf das Kind gefreut und nun weigert sie sich. Ich weiß nicht, was sie gegen mich hat. Wir wollten doch gleich nach der Geburt in den Staaten heiraten und hatten schon mit den Hochzeitsplanungen begonnen. Da stimmt was nicht."
"Wir können, da Sie nur der nichteheliche Vater sind, auf Umgang klagen. Das wird eine ganze Zeit dauern. Selbst, wenn wir es im Wege der einstweiligen Verfügung zu beschleunigen versuchen, müssen Sie mit etlichen Monaten bis zum ersten Gerichtstermin rechnen."
"Und bis dahin kann ich beide nicht ein einziges Mal sehen?"
"Leider. Sie sind auf das Einverständnis der Mutter angewiesen."
"Das heißt, dass ich monatelang hier festhänge. Wovon soll ich leben und den Unterhalt für mein Töchterchen zahlen?"
"Man geht davon aus, dass Sie sich eine Arbeit suchen, damit sie bezahlen können."
"In San Francisco wartet auf mich ein guter Job. Aber wenn ich den mache, dann müsste ich laufend hin- und herfliegen und das kann ich mir nicht leisten."
"Zur Arbeit zwingen kann man Sie nicht, aber Sie würden, wenn Sie nicht irgendwie Geld heranschaffen, so behandelt werden, als seien Sie in der finanziellen Lage, den Kindesunterhalt zu zahlen."
Der Ort, an dem Peter seiner Tochter zum ersten Mal begegnete, war vor Gericht. Abigail war da schon fünf Monate alt. Die Mutter, die an Peter vorbei sah, hielt eine dick gewindelte Babymade wie ein Schild vor ihr Gesicht. Von Abigail war nur ein kleiner Gesichtsausschnitt zu sehen.
Der Säugling strampelte, man sah kleine Tritte, die sich durch die wattierte Hülle beulten, während der Familienrichter die Namen der Anwesenden in sein Diktiergerät sprach.
"Es werden die Anträge gestellt", sagte er konzentriert über das Mikrofon gebeugt und zwei Anwältinnen nickten grimmig.
"Ihnen ist schon klar, dass ein Säugling nicht ohne die Mutter stundenlang in Ihre Obhut gegeben werden kann?", tadelte der Richter den Vater.
"Das verlange ich auch nicht, aber ich habe bisher meine Tochter noch nicht ein einziges Mal sehen dürfen. So kann das nicht weitergehen."
"Sie sehen sie ja jetzt", fuhr der Richter dazwischen, "und außerdem bekommt so ein Säugling noch gar nicht mit, wer Sie sind."
"Meine Mandantin möchte auf keinen Fall, dass der Vater allein mit dem Kind ist. Sie hat große Befürchtungen", kündigte die Anwältin energisch an.
"Und weshalb möchte sie das nicht, Frau Kollegin?", funkelte Peters Anwältin.
"In Ihrem Schriftsatz steht keine Begründung, mein Mandant tappt bis heute im Dunkeln. Was ist überhaupt passiert?"
"Wenn einer hier Fragen stellt, bin ich das", bellte der Richter, "ich leite diese Verhandlung und ich ordne begleiteten Umgang zwischen Abigail und ihrem Vater an. Alle vier Wochen jeweils montags von 10-12 Uhr wird jemand vom Jugendamt dabei sein."
"Wozu begleiteten Umgang? Mein Mandant hat nichts getan. Was soll diese Bewachung?"
"Die Mutter hat doch gerade eben mitgeteilt, dass sie den Vater nicht mit dem Kind allein lassen möchte, weil sie Angst hat. Diesen Wunsch werde ich nicht übergehen", sagte der Richter und blickte auf seine Uhr.
"Das macht man doch nur, wenn die Gefahr besteht, dass der Kontakt dem Kind schaden könnte. Ich sehe hier nicht den geringsten Anlass. Was für Gründe liegen denn vor? Und einmal im Monat ist zu wenig. Wie soll da eine Beziehung zwischen Vater und Tochter entstehen?" , sagte die Anwältin.
"Meine Mandantin kann das Kind, nicht in der Zeit von 10-12 Uhr bringen, weil sie es dann gerade stillt.
"Dann eben von 12-14 Uhr", sagte der Richter.
"Könnte der Kontakt nicht lieber am Wochenende stattfinden?", fragte der Peter mit zaghafter Stimme. "Oder wenigstens nachmittags ab 17 Uhr, ich arbeite bis 16.30 Uhr und könnte dann."
Genervt klappte der Richter die Akte zu.
"Ich höre hier immer nur Forderungen und Wünsche von Ihrer Seite, Ich, Ich, Ich. Wo bleibt Ihre Liebe zu dem Kind? Wenn Ihnen die Begegnung wirklich wichtig ist, würden Sie sich frei nehmen."
"Ich bin noch in der Probezeit, da könnte das unangenehm auffallen, wenn ich einmal im Monat einen Urlaubstag nehmen muss."
"Ihre Anwältin hat gerade vor zehn Minuten den Antrag auf Umgangsrecht gestellt, wollen Sie keinen Umgang mehr?"
"Doch, selbstverständlich will mein Mandant seine Tochter unbedingt und regelmäßig sehen, um endlich eine innige Beziehung zu ihr aufbauen zu können. Da die Mutter nicht berufstätig ist, wäre es doch möglich, dass das Kind erst um 17 Uhr gebracht wird?"
"Das geht nicht, meine Mandantin teilt mit, dass Abigail dann schon schläft."
"Entweder 12-14 Uhr oder gar nicht.", sagte der Richter, "ich kann den Antrag auf Umgang auch abweisen."
"Dann eben 12-14 Uhr", antwortete Peter resigniert. Der Richter nickte mit einem "warum denn nicht gleich"-Gesichtsausdruck.
"Und teilen Sie bitte Ihrem Mandanten mit, dass er gefälligst den Kindesunterhalt zu zahlen hat. Im Voraus! Sonst klagen wir", teilte Lilos Anwältin mit, während sie ihre Robe auszog und in den Aktenkoffer stopfte.
"Hat sich Ihre Mandantin schon mal Gedanken darüber gemacht", sagte Peters Anwältin,"dass mein Mandant normalerweise in den Staaten sein Geld verdienen würde. Er hat hier gerade erst im letzten Monat eine Arbeit gefunden. Er wird zahlen, keine Sorge."
Zum 1. vom Gericht festgelegten Kontakt erschien Lilo mit einer wie am Spieß schreienden Abigail.
Eigentlich waren für die Begegnung zwischen Vater und Tochter zwei Stunden eingeplant gewesen. Da aber weder Peter, noch die Begleitung vom Jugendamt das herzzerreissende Weinen Abigails aufhalten konnten, wurde der Säugling Lilo vorzeitig zurückgegeben. In den Armen der Mutter beruhigte sich Abigail sofort.
Im nächsten Monat ging der Vater in angespannter Erwartung, wieder ein schreiendes Kind vorzufinden, zum Treffen. Die Mutter erschien nicht. Statt dessen rief ihre Anwältin das Jugendamt an und teilte mit, dass Abigail erkältet sei. Auf die Frage, wieso man erst unmittelbar vor dem Termin informiere, wurde fadenscheinig begründet.
"Ich bin sehr beunruhigt", sagte der Vater seiner Anwältin. "Letztens rief mich eine Bekannte von Lilo an. Sie hat kürzlich Abigail mit Pflastern verklebten Ohren gesehen und mit kahlrasiertem Kopf. Abigail soll keine abstehenden Ohren bekommen und die Haare sollen angeblich durch häufiges Kahlrasieren kräftiger nachwachsen. Da stimmt doch mit der Mutter etwas nicht."
"Das ist schon seltsames Verhalten", sagte die Anwältin, "es stellt sich die Frage, wie wir das verhindern können, dass die Mutter das Kind quält. Ich schlage vor, dass wir uns an das Jugendamt wenden und davon Mitteilung machen."
Die Dame vom Jugendamt hörte sich den Bericht des Vaters gewissenhaft an. Ob sie wegen Arbeitsüberlastung nichts unternahm oder aber, weil ihr die geschilderten Vorfälle nicht wichtig erschienen, erfuhr Peter nicht.
Zum dritten Kontakttermin erschien die Mutter mit einer tief schlafenden Abigail. Weder Peter, noch die Begleiterin vom Jugendamt getrauten sich, das Kind aus dem Schlaf zu holen. Das klägliche Weinen bei der 1. Begegnung war ihnen noch in deutlicher Erinnerung. So schoben sie während der gerichtlich bewilligten zwei Stunden den Kinderwagen durch die Häuserschluchten und gaben den Säugling an die Mutter zurück, ohne dass Abigail die Augen aufgeschlagen hatte.
"Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll", sagte der Vater zu seiner Anwältin, "dieses Mal hat Abigail wenigstens nicht geschrien. Das tat beim ersten Mal furchtbar weh, die Lütte so aufgebracht erleben zu müssen. Da fragt man sich: was tue ich dem Kind bloß an? Dabei will ich sie doch nur endlich kennenlernen und erleben und sie mit mir vertraut machen. Sie ist mir immer noch so fremd. Und Lilo, die redet nach wie vor keine Silbe mit mir. Ich versteh es nicht. Was ist bloß los mit ihr?"
Ein paar Tage später entdeckte Peter zufällig Lilo in einem Eiscafé. Sie saß dort mit zwei Freundinnen und schaukelte eine glatzköpfige Abigail auf dem Arm. Als Peter freudestrahlend alle begrüßte, verstaute Lilo den Säugling rasch in den Kinderwagen und legte einen Sichtschutz darüber. Sie forderte ihn auf, wegzugehen.
Kurz vor dem vierten Umgangstermin erhielt das Gericht ein Schreiben von Lilos Anwältin, in welchem sie mitteilte, dass es keine Kontakte mehr geben werde. Abigail müsse vor dem Vater geschützt werden. Man habe bei ihr festgestellt, dass sie im Genitalbereich wund gescheuert sei.
"Mit der Mutter stimmt etwas nicht", teilte der Vater seiner Anwältin mit. "Ich habe das Kind nicht angerührt. Ganz im Gegenteil. Die Dame vom Jugendamt und ich, wir sind extra leise gewesen, damit Abigail nicht geweckt wird. Wir haben sie nicht einmal aus dem Kinderwagen genommen. Was die Mutter da behauptet, ist ungeheuerlich und zugleich lächerlich. Ich weiß nicht, wie ich darauf reagieren soll."
"Wir brauchen so schnell wie möglich die Stellungnahme der Jugendamtsdame und gleichzeitig werden wir dem Gericht mitteilen, dass wir Zweifel an den Fähigkeiten der Mutter haben, Abigail zu betreuen. Das Schlimme ist nur, dass Sie in der Zwischenzeit ihr Töchterchen wiederum nicht sehen werden."
Vier Monate später erschienen die Parteien erneut vor einem missgelaunten Richter, der kopfschüttelnd die Akte aufschlug und sagte:
"Ich war davon ausgegangen, dass ich Sie hier nie wieder sehe. Aber gut, wenn Sie es nicht anders wollen, dann muss eben ein Sachverständigengutachten klären, ob der Umgang zwischen Vater und Abigail künftig zu unterbleiben hat."
"Mein Mandant und auch die Dame des Jugendamtes versichern, dass die Vorwürfe der Mutter völlig haltlos sind", sagte die Anwältin, "wir brauchen keinen Sachverständigen dafür."
"Das werden Sie schon noch mir überlassen, was wir brauchen und was nicht", erwiderte der Richter eisig.
Die Sachverständige benötigte für ihr Gutachten sieben Monate. In dieser Zeit sah Peter seine Tochter kein einziges Mal und erfuhr auch sonst nichts von ihr.
"Wissen Sie, ich grübele Tag und Nacht, was die Ursache dafür ist, dass Lilo nichts mehr von mir wissen will", sagte Peter seiner Anwältin.
"Und wie soll mein künftiges Leben eigentlich aussehen? Ich will mir doch meine Existenz in Amerika aufbauen. Meine Eltern und Geschwister leben schon dort und warten auf mich. Aber soll ich meine Tochter hier einfach zurücklassen? Lilos Freunde sagen, sie habe sich nach der Geburt auch von ihnen zurückgezogen. Die wenigen, die noch Kontakt zu ihr haben, wissen nichts. Oder sagen nichts. Ich weiß nicht weiter. Ob das Gutachten Erkenntnisse bringen wird?"
Das tat es. Die Sachverständige hatte ermittelt, dass Lilo psychisch erkrankt war. Einem Trauma ähnlich sei sie nicht in der Lage, sich und das Töchterchen getrennt zu betrachten. Sie leide unter Ängsten, die vermutlich bereits in frühester Kindheit entstanden waren. Aus Furcht handele sie wie eine Übermutter, um sich und das Kind vor allen Übeln zu schützen. Weshalb ausgerechnet Peter bei Lilo eine derartige Reaktion auslöse, konnte die Sachverständige nicht ermitteln, vermutete jedoch, dass jeder andere männliche Partner auch zum Feindbild geworden wäre.
Zur Frage, ob der Kontakt zum Vater für Abigail schädlich sei, verwies die Sachverständige auf die Ängste der Mutter, die sie auf das Kind unweigerlich übertrage. Sie beurteile daher den Kontakt zwischen Vater und Kind sehr kritisch, obwohl er dem Grunde nach sehr wünschenswert sei. Die frei von der Mutter erfundenen Vorwürfe, der Vater habe das Kind sexuell belästigt, seien Ausdruck dieser Ängste. Lilo wurde dringend geraten, eine therapeutische Behandlung zu beginnen. Jedoch bescheinigte die Sachverständige ihr auch, dass sie in der Lage sei, sich um Abigail ausreichend zu kümmern und dass keine erzieherischen Defizite vorlägen.
Ob der Kontakt zwischen Vater und Tochter künftig stattfinden solle, sei am Ende nicht entscheidbar bzw. setze voraus, dass die Mutter ihre Ängste abzubauen lerne.
"Heißt das nun", fragte Peter seine Anwältin, "dass Lilo starke psychische Probleme hat, aber trotzdem als Mutter uneingeschränkt geeignet ist?"
"Das heißt es. Das Hauptproblem ist aber, dass die Sachverständige sich nicht klar für einen regelmäßigen Kontakt zwischen Ihnen und Abigail ausgesprochen hat. Wir sind also auf den Richterspruch angewiesen."
"Aber wenn Lilo, wie ihr geraten wurde, sich in die Therapie begibt, dann kann ich doch hoffen, dass alles besser wird."
"Sie vergessen, dass niemand gezwungen werden kann, sich therapieren zu lassen. Wenn Lilo nichts unternimmt, haben wir keine Macht, es zu ändern."
Peter sackte in sich zusammen.
Der Richter entschied auf seine schon bekannte unwirsche Art, dass Peter weiterhin das Recht erhalte, im Beisein der Dame des Jugendamtes, Abigail einmal im Monat für 2 Stunden zu begegnen.
"Und was passiert", fragte Peters Anwältin, "wenn die Mutter sich wiederum weigert, das Töchterchen zu übergeben?"
"Was dann passiert, Frau Rechtsanwältin, muss ich Ihnen ja wohl nicht erklären. Ich mache hier keine Rechtsberatung für Anwälte. Sie wissen selbst, dass das Kind nur mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und zur Not mit Hilfe der Polizei rausgeholt werden kann."
Wie befürchtet, erschien Lilo nicht mit Abigail.
"Ich gehe zurück in die Staaten", sagte Peter seiner Anwältin. "Sie haben mir ja erklärt, dass es keinen Sinn macht, das Kind mit dem Gerichtsvollzieher von der Mutter wegzuholen. Es wäre unmenschlich, sie so wegzuzerren. Ich bin dazu nicht bereit. Es ist ja schon schlimm genug, dass Abigail mit dieser Mutter geschlagen ist, da muss ich nicht noch zu ihrer zusätzlichen Traumatisierung beitragen. Ich habe lange darüber nachgedacht. Aber ich gebe auf. Ich werde versuchen, das alles zu vergessen."
"Ganz vergessen werden Sie Ihre Tochter aber nicht können", sagte seine Anwältin, "Sie müssen jeden Monat für Abigail den Unterhalt bezahlen. Vielleicht möchte Ihre Tochter irgendwann einmal Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bewahren Sie die ganzen Gerichtsunterlagen gut auf. Kann sein, dass Sie ihr dann erklären müssen, weshalb Sie sich all die Jahre nicht gemeldet haben."
Peter flog in die Staaten zurück, heiratete später dort eine Amerikanerin und bekam mit ihr zwei Söhne. Von Abigail erfuhr er nichts mehr.