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Literaturpreis des Freien Deutschen Autorenverbandes (FDA)

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23.08.2001
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Literaturpreis des Freien Deutschen Autorenverbandes (FDA)

Hab mal wieder was für euch gefunden:

Der FDA schreibt einen mit 3.000 Euro dotierten Literaturpreis für kurze Prosatexte aus. Der Preis wird auf der Leipziger Buchmesse im Frühjahr 2005 verliehen.

Außerdem werden die von der Jury in die engere Auswahl genommenen weiteren zwanzig Texte gegen ein Honorar von jeweils 200,- Euro angekauft, um sie später zusammen mit dem preisgekrönten Text in einer Anthologie zu veröffentlichen.

Die Jury besteht aus den folgenden Persönlichkeiten: Dr. Peter Geist, Jürgen K. Hultenreich, Joachim Walther

Das Thema des Wettbewerbbeitrages ist offen, begrenzt lediglich durch die Toleranz, zu der sich der FDA verpflichtet hat. Arbeiten, die gegen Verfassung oder gute Sitten verstoßen, werden nicht gewertet.

Teilnehmen kann jeder, doch jeweils nur mit einem einzigen Text in deutscher Sprache, der noch unveröffentlicht sein muß.

Der Text ist in Papierform einzureichen, maschinegeschrieben* und in drei Exemplaren. Er darf höchstens einen Umfang von zehn Normseiten (30 Zeilen mit 60 Anschlägen) haben und keinen Namen tragen, sondern nur ein Kennwort.

Der Sendung mit den drei Exemplaren ist ein verschlossener Umschlag beizufügen, der außen dasselbe Kennwort trägt und einen Zettel mit Name und Adresse sowie Telefonnummer des Einsenders enthält. Die Sendung ist ohne Absender an die folgende Adresse zu richten:

An die Präsidentin des
Freien Deutschen Autorenverbandes
Prof. Dr. Ilse Nagelschmidt
Am Eichwinkel 29 B
04279 Leipzig

Einsendeschluß ist der 15. Januar 2005 (Datum des Poststempels).

Die Einsendung eines Wettbewerbbeitrages ist zugleich die Erklärung, daß man im alleinigen Besitz der Rechte an diesem Text ist und daß man dem FDA das Recht zur einmaligen Veröffentlichung in seiner Zeitschrift "FDA aktuell" und auf seiner Website www.fda.de sowie in der geplanten Anthologie einräumt. Im übrigen bleiben die Rechte bei den Autorinnen und Autoren. Die eingesandten Arbeiten werden nicht zurückgeschickt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wer den FDA-Preis erhält und wessen Arbeit angekauft wird, wird unmittelbar vor der Leipziger Buchmesse 2005 benachrichtigt. Im übrigen wird über das Ergebnis des Wettbewerbs in der oben genannten Zeitschrift und auf der Website des FDA (www.fda.de) sowie in der Presse informiert. Alle Zwischenanfragen und sonstige Korrespondenz zum Wettbewerb müssen wegen der strengen Anonymisierung des Wettbewerbs unbeachtet bleiben.


*Natürlich gilt auch ein Computerausdruck als maschinegeschrieben - es geht darum, dass keine handschriftlichen Einsendungen angenommen werden!

 
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Der Text ist in Papierform einzureichen, maschinegeschrieben* und in drei Exemplaren. Er darf höchstens einen Umfang von zehn Normseiten (30 Zeilen mit 60 Anschlägen) haben und keinen Namen tragen, sondern nur ein Kennwort.
Maschinegeschrieben? Also keine Computerausdrucke? Und wenn man gar keine Schreibmaschine hat?
Und warum darf der Text keinen Namen haben? Oder ist der Autorenname gemeint?

Findet man die Antworten vielleicht auf der Website? Mal gucken...

 

Mist, das wollte ich mit dem Sternchen eigentlich noch abhandeln. Also: siehe oben! :)

 

Danke!

Wäre ja auch reichlich bizarr, wenn es anders wäre.

Kannst du das mit dem Namen noch mal erklären? Geht es um den Text oder den Autor?

 

Naja, ich denke, damit ist der Autorenname gemeint. Weil der Titel des Textes doch nichts über den Autoren preisgibt. Es geht ja in diesem Punkt um die Anonymität.

 

Das hat Zaza ganz richtig erkannt. Die haben das aber auch wirklich ziemlich wirr ausgedrückt! :silly:

 

Arbeiten, die gegen Verfassung oder gute Sitten verstoßen, werden nicht gewertet.

So ein scheiss! Das heisst ich darf da keine einzige Geschichte von mir einreichen :heul: :D

 

MisterSeaman,

da fragst du am Besten bei den Veranstaltern nach. Ich hab von sowas keine Ahnung! :D

 
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Hallo Chaosqueen,

hab ich gemacht. Antwort wird bei Vorliegen sinngemäß hier gepostet, falls kein Einwand besteht.

 

Hej Maria.

ich bin dort kein Mitglied, denke aber schon, dass ein ernsterer Text besser ankommt. Wobei man ja auch Horror so schreiben kann, dass es weder Splatter noch Trivialliteratur wird. Also: Mut zum Ungewöhnlichen! :)

LG
chaosqueen

 
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"zehn Normseiten (30 Zeilen mit 60 Anschlägen)"

Sowas liest man ja ziemlich oft bei diesen Ausschreibungen, aber was genau ist damit eigentlich gemeint? Eine normale Seite hat ja ca. 90 Zeichen pro Zeile und etwa 60 Zeilen.
So wie ich das mit den 30 Zeilen und 60 Anschlägen verstehe, müsste dann immer eine Zeile Abstand sein und die max. 60 Anschläge führen zu einem breiten Rand auf der Seite. Ist das tatsächlich das, was damit beabsichtigt wird, oder verstehe ich das falsch?

 

Nein, das siehst du richtig, Etaku.
Du kannst den Zeilenabstand und den rechten Rand entsprechend anpassen, dass es ca. 30 Zeilen à 60 Anschläge ergibt.

 

Du kannst auch einfach nur überlegen, dass du nicht über 18.000 Anschläge kommen darfst. Der Rest wird ihnen reichlich egal sein, solange du die Anschläge am Anfang vermerkst...

 

Mal eine eher allgemeine Frage, da mir Schweizer da ein bisschen (bißchen??) unbegabt sind: Wo muss eigentlich "ß" und wo "ss" stehen? Danke im Voraus für eine ernsthafte Antwort, auch wenn die Frage nicht gerade schlau ist und schon gar nicht hierher gehört ¦-D

 

Das kommt drauf an, welche Form der Rechtschreibung (alte oder neue) Du bevorzugst.
Alt: "ß" am Schluß von Wörtern oder Silben (siehst also, ich mag´s alt) und vor "t"
Neu: Wenn man den Buchstaben vorher kurz ausspricht "ss" (also: z.B. muss), lang "ß" (z.B. Ruß)
Das "bisschen" gehört also alt mit "ß", neu mit "ss".
Aber in Zukunft sollten solche Fragen vielleicht doch eher ausgelagert werden, da es ja nicht speziell mit der einen Ausschreibung zu tun hat.

 

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