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Markenrecht, zum Namen Asterix

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Markenrecht, zum Namen Asterix

Kennt sich einer mit Markenrecht aus? Ich habe gerade zur Kinderbuchserie TKKG auf Wikipedia gelesen: "Da Tarzan aber markenrechtlich geschützt ist und nur gegen Lizenzgebühr verwendet werden darf ..."

Da ich gerade ein Kinderbuch schreibe und ein Mädchen dort den Spitznamen "Asterix" bekommt - muss ich das ändern?​

 

Hi Chris Stone,

Frag doch mal Asterix, den gibt es noch unter dem Namen, hoffentlich bleibt das so:D

Also ich bin insofern vom Fach, als dass ich ein Semester Medienrecht und ein weiteres Patent- und Markenrecht hinter mich gebracht habe, und wenn ich eines gelernt habe, dann dass es viel Auslegungssache ist.
Grundsätzlich ist das Urhebergesetz ein sehr starkes Recht, wenn es um schöpferische Werke geht. Und § 24 spricht hier für dich: (1) Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwendet werden.

Jetzt stehen hinter Tarzan und Asterix ja Personengesellschaften, die mit den Namen allein Geld machen wollen, mit der Marke. Aber dein Charakter steht ja nicht im direkten Bezug zum Gallier, oder? Dann hast du wenig zu befürchten, befürchte ich.

Obelix: Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 22.3.2006, 5 U 188/04

GMV Art. 9, MarkenG § 5, § 15

Die Klägerin ist Verlegerin der "Asterix"-Hefte, das beklagte Möbel- und Einrichtungshaus wirbt mit dem Slogan "Möbelix kost fast nix". Das Erstgericht wies die Unterlassungsklage ab.

Das OLG bestätigt. Das Zeichen "OBELIX" ist deutschen Verkehrskreisen als Name einer Comicfigur, nicht aber als eine Marke bekannt, mit der auf die Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hingewiesen wird. Auch soweit der Name "OBELIX" für Bücher der Asterix-Comicreihe und andere Druckschriften sowie Filme verwendet wird, sieht der Verkehr hierin in erster Linie einen Werktitel und nicht eine Marke. Die Bekanntheit eines Werktitels und die hieraus folgende eindeutige Zuordnung seines Sinngehaltes führt regelmäßig nicht zu einer Aufhebung einer vorhandenen Zeichenähnlichkeit, da dieses dem Sinn und Zweck des Werktitelschutzes widerspräche, einen möglichst umfassenden Zeichenschutz zu gewährleisten. Der zu Tage tretende unterschiedliche Sinngehalt von Zeichen ist im Rahmen der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Wechslwirkung und sämtlicher Umstände zu bewerten. Zur Begründung von Ansprüchen aus § 15 Abs. 3 MarkenG reicht es regelmäßig nicht aus, dass ein Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziation an ein fremdes Zeichen Aufmerksamkeit zu erwecken.

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/marken01.htm
Hier ein Fall, der dich etwas beruhigen könnte.
Problematisch wäre es erst, wenn du auch die graphische Gestalltung aus den Asterix-Comics kopierst. Das wäre dann ein Fall fürs Design-Recht, da wirds eng. Aber das ist ja nicht der Fall bei dir.
Mach dir kein Kopf und viel Spaß beim Schreiben!

Hacke

 

Hallo Hacke!

Danke dir für deine Antwort. Ja, dass das Auslegungssache ist, habe ich mir schon gedacht. Es gab ja gerade ein Gerichtsurteil zum "Goldbären". Haribo kann nicht verhindern, das Lindt Schokobären in Goldpapier einpackt.
Tarzan in TKKG war allerdings genauso ein Spitzname wie "Asterix" bei mir. (Vermutlich würde das erst zum Problem werden, wenn ich eine erfolgreiche Autorin werden und dann Geld bei mir zu holen sein würde.)
Wie dem auch sei: Für mich habe ich das Problem geklärt. Ich werde meine "Asterix" umbenennen.

 

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