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Stehengelassen

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10.11.2003
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Stehengelassen

„Von wem ist der Brief?“, fragte Patrizia. Johannes hörte sie nicht, erst als er ihren beim Sprechen erzeugten Atem kühl an seinem nassen Schwanz spürte, kamen ihm die Worte zu Bewußtsein. Er hob das Blatt Papier ein wenig und schaute an sich herunter.
Sie kniete vor ihm, ihre Lippen und ihre großen Augen glänzten.
„Vom Staatsanwalt, von wem denn sonst?“, antwortete er lächelnd und steckte ihr den Schwanz wieder in den Mund. Als ihn ihre Wärme umfing, schloß er kurz die Augen. Er ärgerte sich schon längst nicht mehr, daß ihn der Postbote aus dem Bett geklingelt hatte. Gut, es war schon fast Mittag, aber wenn man aus Träumen gerissen wird, ist einem die Uhrzeit egal.
„Und was steht drin?“, unterbrach Patrizia seine Gedanken und abermals ihr Tun, das sein Genuß war.
„Das Übliche halt“, entgegnete er unwirsch und versuchte erneut das Manöver mit seinem Schwanz. Aber sie war vorbereitet, hielt ihn mit der Hand fest und von ihrem Gesicht fern.
„Bei denen ist doch nichts üblich. Die lassen sich doch ständig was Neues einfallen.“
„Diesmal nicht. Sie schreiben wieder, daß Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nach Paragraph sowieso verboten ist.“
„Echt? Das ist wirklich nichts Neues“
Ihre Stimme klang nicht wirklich verwundert, eher gleichgültig, jedenfalls ließ sie ihn jetzt näher kommen.
„Sag’ ich doch! Du kannst also ruhig weitermachen“, stimmte er ihr erwartungs- wie freudvoll zu.
„Was du nicht sagst!“, entgegnete Patrizia schmunzelnd, den Blick auf die Quelle ihrer und seiner Lust gerichtet.
„Ja, Mund- und Arschfick sind zum Glück nicht verboten!“, lockte Johannes begeistert und legte ihr seine Hand auf den Kopf, sie sanft zu sich ziehend.
„Das ist wieder mal typisch. Echt. Es wird nur an euch Männer gedacht“, sagte Patrizia in einem Anflug von Unzufriedenheit. Sie überlegte kurz, dann schob sie entschlossen seine Hand weg, stand auf und ging ins Badezimmer, ohne ihn noch eines Blickes zu würdigen.

 
Zuletzt bearbeitet:

Hi Dion,

„Voun wuom oft dor Bruof?“
Müsste es nicht so heißen, denn mit vollem Mund spricht man oder frau bekanntlich nicht so gut. :D

„Was du nicht sagst!“ sagte Patrizia schmunzelnd und senkte den Blick auf die Quelle ihrer und seiner Lust.
Häh? Hab ich was verpasst? Sie ist doch offensichtlich mehr am Reden interessiert.

„Ja, Mund- und Arschfick sind zum Glück nicht verboten“ ... Es wird nur an euch Männer gedacht“
Wieso, Männer taugen doch gut zum Blow-Job? Mit einer flinken Zunge?

Also, anscheinend hast du dich in der Rubrik vertan. Wenn du diesen Text unter Humor gepostet hättest, könnte man zumindest über die unfreiwillige Komik lachen. Na ja, ich hatte meinen Spaß! Ich gehe mal von einem Versehen aus, denn auch dir traue ich nicht zu, diesen Inzest verharmlosenden Beitrag wirklich absichtlich unter Gesellschaft posten zu wollen. Oder wolltest du ausprobieren, ob du Ole Konkurrenz machen kannst?

Gruß, Elisha

P.S.

Es hat 10 Minuten gedauert, Elisha, bis du deinen Irrtum bezüglich meiner Geschichte bemerkt hast...
Irrtum deinerseits. In der Zeit habe ich nur überlegt, ob ich nicht auch verharmlose, wenn ich mich nur lustig drüber mache.

 

Es hat 10 Minuten gedauert, Elisha, bis du deinen Irrtum bezüglich meiner Geschichte bemerkt hast, doch diese Zeit reichte dir offenbar nicht, auch dein von Häme triefendes Urteil zu korrigieren. Ich wäre sonst gern bereit, mit dir über diese Geschichte zu diskutieren, aber du machst es mir unmöglich. Leider.

Dion

 

von sim aushäusig

Hi Dion,

dein Text schent mir am richtigen Thema die falschen Fragen zu stellen.
In Deutschlands Boulevardmagazinen geistert seit einigen Monaten immer wieder die Geschichte eines sich liebenden Geschwisterpaares, welches inzwischen mehrere Kinder hat, die alle im Heim gelandet sind. Der Bruder ist für seine Liebe im Gefängnis gelandet, das Mädchen noch nicht.
Diese Geschichte wirft auch in der deutschen Justiz Fragen auf:
Ist es legitim ein ethisch-morlaisches Bedenken mit einem Strafgesetz zu sanktionieren oder muss hier umgedacht werden.
Wenn es einen Inzestparagrafen gibt, der Liebe unter Blutsverwandten unter Strafe stellt, wen schützt er wovor? Wer wird auf gesellschaftlicher Ebene durch eine solche Liebe geschädigt.
In deiner Geschichte verhält sich der Bruder zudem äußerst machohaft, ob die Liebe der Schwester zu ihrem Bruder sexuell geprägt ist, steht dadurch in Frage. Durch den Titel, der sich auf deien Pointe bezieht, vermute ich, dass es dir weniger m die inszestuöse Beziehung ging, als darum, dass sich dieses Mädchen anhand der Umstände emanzipiert und ihren Bruder stehen lässt. Sie verweigert die Befriedigung, weil sie merkt, es geht ihm n icht um sie.

Um das darzustellen bräuchte es die inzestuöse Beziehung nicht, um die Frauenveranchtung eines Gesetzes aufzuzeigen sicherlich schon. Allerdings (ich habe den Gesetzestext jetzt gerade nicht hier) interpretiert dein Prot den mE falsch, denn im Strafgesetzbuch ist nur von sexuellen Handlungen die Rede.
Und wir sind doch nicht in den USA, wo man sich die Keuschheit dadurch erhält, dass man einfach behauptet, Oralsex sei kein Sex.

Lieben Gruß, sim

 

Nicht nur in Amerika sim, gibt es Gesetze, die den Bürgern vorschreiben, was in den Schlafzimmern erlaubt ist und was nicht, auch Europa hat sie. Eines davon ist der § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs, in dem der Beischlaf zwischen den Verwandten unter Strafe gestellt ist. Der Beischlaf wird so definiert:

Wikipedia schrieb:
§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei.
Das macht auch Sinn, denn Inzest wird immer mit Inzucht begründet, der natürlich nur in aus inzestuösen Verbindungen hervorgegangenen Kindern seinen Ausdruck finden kann.

Daß der Staat sich immer noch anmaßt, in den Schlafzimmern zu schnüffeln ist nicht nur antiquiert, es ist geradezu absurd. Diese Absurdität habe ich versucht darzustellen als Ergebnis einer Justiz, die sich nur um Männer und ihren Genuß sorgt, Frauen aber leer ausgehen läßt.

Natürlich ist das nur vorgetäuscht, aber man kann dieses aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetz auch von dieser Seite sehen – als reine Männerjustiz, gegen die meine Protagonistin, als ihr das bewußt wird, rebelliert und ihren Bruder samt seinem Ständer stehenläßt, sozusagen als Symbol für das aus den Vorzeiten stehengelassene Gesetz.

Dion

PS: Und du, Häferl, hast du keine Meinung? Bist sonst ja nicht zimperlich, wenn es um Schutz der Moral geht. :D

 

PS: Und du, Häferl, hast du keine Meinung? Bist sonst ja nicht zimperlich, wenn es um Schutz der Moral geht.
Ich bin noch dabei, mir darüber Gedanken zu machen, welche Gedanken Du dir so den ganzen Tag über machst... :D

 

Keine Ahnung was das sein soll!!!

Hi Dion

:confused: :confused: :confused:
Das erste was ich mich bei diesem Text gefragt habe und immer noch frage: Was ist deine Intention so was zu schreiben? Was soll mir als Leser dieser Text sagen?
Oralsex und eine eingestreute Oberflächendiskussion über, ja was eigentlich? Inzest? Alles nur in Andeutungen, nicht näher erklärt? Was soll das?

Gruß, Phoenix

 

Phoenix26 schrieb:
Alles nur in Andeutungen, nicht näher erklärt? Was soll das?
Dazu kann ich nur sagen: Alles Wesentliche ist im Text gesagt worden:

- es gibt eine Vorgeschichte
- zumindest der Bruder ist volljährig
- Verwandtschaftsverhältnis der beiden Protagonisten ist klar
- Absurdität des Gesetzes ist erkennbar

Es gibt Leute wie sim, die auf Anhieb verstehen, was die Geschichte soll, dann welche, die erst ein bißchen Zeit brauchen, um zu begreifen, und dann gibt es natürlich auch solche wie du eine bist, Phönix, die keine Ahnung haben und sich trotzdem nicht die Mühe machen, zu verstehen, sondern alles haarklein erklärt haben wollen.

Dion

 

Verwandtschaftsverhältnis der beiden Protagonisten ist klar
So, ist es das? Und wo im Text steht das?
Absurdität des Gesetzes ist erkennbar
Ich finde nicht, dass dieses Gesetz absurd ist.

und dann gibt es natürlich auch solche wie du eine bist, Phönix, die keine Ahnung haben und sich trotzdem nicht die Mühe machen, zu verstehen, sondern alles haarklein erklärt haben wollen.
Ich finde es sehr armseelig, wenn der Autor auf eine Kritik reagiert, indem er den Kritiker beleidigt. Im Übrigen, finde ich, kann da was mit der Geschichte nicht stimmen, wenn der Autor sie erklären muss.

 

Phönix26 schrieb:
Dion schrieb:
Verwandtschaftsverhältnis der beiden Protagonisten ist klar
So, ist es das? Und wo im Text steht das?
Hier:
Dion schrieb:
„Diesmal nicht. Sie schreiben wieder, daß Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nach Paragraph sowieso verboten ist.“
„Echt? Das ist wirklich nichts Neues“, sagte sie und ließ ihn wieder näher kommen.
„Sag’ ich’s doch! Du kannst also ruhig weiter machen“, sagte er erwartungs- wie freudvoll.
„Was du nicht sagst!“ sagte Patrizia schmunzelnd und senkte den Blick auf die Quelle ihrer und seiner Lust.
„Ja, Mund- und Arschfick sind zum Glück nicht verboten“, sagte Johannes ...
Erklärung: Der Brief des Staatanwalts wurde persönlich an Johannes überbracht, ist also kein Rundschreiben oder so etwas. In dem Brief steht, daß Geschlechtsverkehr unter Geschwistern verboten ist. Warum sollte Staatanwalt Solches wieder schreiben, wenn es da nicht schon eine sie betreffende Vorgeschichte gegeben hätte? Auch ihre Reaktion – sie machen sich lustig darüber – ist die von eingeweihten Betroffenen.


Phönix26 schrieb:
Ich finde nicht, dass dieses Gesetz absurd ist.
Schön, das ist deine Meinung. Aber kannst du diese Meinung auch begründen, wie sim und ich es bereits getan haben? Ich meine, was hat der Staat im Schlafzimmern zu suchen? Wie kann er bestimmte sexuelle Handlungen unter Strafe stellen? Wir lachen immer, wenn wieder Mal eine Meldung aus den USA die Runde macht, in dem Staat sei Oralverkehr und in dem anderen Analverkehr (auch unter Eheleuten) verboten. Aber wir haben auch so ein antiquiertes Gesetz und niemand lacht. Oder doch?


Phönix26 schrieb:
Im Übrigen, finde ich, kann da was mit der Geschichte nicht stimmen, wenn der Autor sie erklären muss.
Muß? Verallgemeinere bitte nichts - ich mußte die Geschichte bisher weder sim noch Elisha erklären, sondern nur dir. :D

Dion

 

Hi Dion,

nein, du musst die Kg nicht erklären:shy:

Was ich nur gerne WISSEN möchte: Wieso bekommt dein Prot einen Brief vom Staatsanwalt? Woher kommt die Information, dass die Geschwister Sex miteinander haben? Und so wie ich es verstanden habe, war das nicht der erste Brief? Da muß es ja eine Anzeige gegeben haben.

Ansonsten finde ich deine Geschichte ziemlich schockierend.
Bei den beiden geht es nicht um Liebe, es geht m.E. um "stumpfe" Befriedigung. Ist es ein ausprobieren? Wie alt sind deine Prots?

Na, wie auch immer. Deine kleine KG zeigt mir mal wieder, wie wenig heil doch unsere Welt ist.

lieben Gruß, coleratio

 

Ja, Coleratio, vielleicht hat es eine Anzeige gegeben, vielleicht haben die Geschwister ihr Verhältnis selbst öffentlich gemacht, wen kümmert es, der Staatsanwalt muß von Amtswegen handeln, wenn er davon Kenntnis erlangt.

Die beiden sind volljährig, sonst wäre der Brief nicht an sie gegangen, sondern an ihre Eltern.

Obwohl es vielleicht so aussieht, die beiden üben keine stumpfe Befriedigung aus, denn sie riskieren mit ihrem bewußten Verhalten Gefängnisstrafe - das tut man nicht des Spaßes wegen, den sie übrigens ohnehin immer haben könnten, vorausgesetzt, niemand weiß davon, soweit daß die Staatsanwaltschaft im Wiederholungsfall Videokameras in ihrer Wohnung installieren ließe, soweit sind wir noch nicht, oder? :D

Dion

 

Hallo Dion

Dion schrieb:
Dion schrieb:
„Diesmal nicht. Sie schreiben wieder, daß Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nach Paragraph sowieso verboten ist.“
„Echt? Das ist wirklich nichts Neues“, sagte sie und ließ ihn wieder näher kommen.
„Sag’ ich’s doch! Du kannst also ruhig weiter machen“, sagte er erwartungs- wie freudvoll.
„Was du nicht sagst!“ sagte Patrizia schmunzelnd und senkte den Blick auf die Quelle ihrer und seiner Lust.
„Ja, Mund- und Arschfick sind zum Glück nicht verboten“, sagte Johannes ...
Erklärung: Der Brief des Staatanwalts wurde persönlich an Johannes überbracht, ist also kein Rundschreiben oder so etwas. In dem Brief steht, daß Geschlechtsverkehr unter Geschwistern verboten ist. Warum sollte Staatanwalt Solches wieder schreiben, wenn es da nicht schon eine sie betreffende Vorgeschichte gegeben hätte?
Okay, okay, wenn ich das so lese, dann leuchtet es ein.

Schön, das ist deine Meinung. Aber kannst du diese Meinung auch begründen, wie sim und ich es bereits getan haben? Ich meine, was hat der Staat im Schlafzimmern zu suchen? Wie kann er bestimmte sexuelle Handlungen unter Strafe stellen?
sim schrieb:
Wenn es einen Inzestparagrafen gibt, der Liebe unter Blutsverwandten unter Strafe stellt, wen schützt er wovor?
Antwort auf beide zitierten Textstellen: Der Paragraph schütz die, die es nicht gibt/geben sollte, die Kinder die dann aus solchen Beziehungen entstehen und immer die Leid tragenden sind, entweder körperlich, weil behindert oder geistig zurückgeblieben (zwar nicht immer aber sehr häufig) oder/und seelisch, weil sie nach Bekanntwerden des inzestuösen Verhältnisses der Eltern immer mit diesem "Makel" leben müssen.
Das dieses Gesetz absurd ist, da geb ich dir aber in sofern recht, dass es albern ist, die eine Art von Sex unter Blutsverwandten zu verbieten, während die Andere nicht verboten ist und ohne Strafe praktiziert werden darf.

 

Na, Phoenix, dann sind wir ja einer Meinung. :D Oder fast. :( Denn diese Behauptung von dir

Phoenix26 schrieb:
Der Paragraph schütz die, die es nicht gibt/geben sollte, die Kinder die dann aus solchen Beziehungen entstehen und immer die Leid tragenden sind, entweder körperlich, weil behindert oder geistig zurückgeblieben (zwar nicht immer aber sehr häufig)
grenzt schon an die Begründung der Nazis, warum Behinderte keine Kinder haben dürften. :thdown:

Diese Argumentation läßt außer acht, daß jeder Einzelne von uns das Verfassungsrecht auf Selbstbestimmung genießt, d.h. niemand darf für mich entscheiden, es sei denn, ich bin unmündig.

Im Übrigen gehen aus inzestuösen Verbindungen nicht häufiger kranke Kinder hervor als aus Verbindungen von Menschen, die zum Beispiel Erbkrankheiten in sich tragen. Dennoch verbietet niemand diesen Menschen, Kinder zu bekommen – das ist allein ihr Risiko.

Daß die Kinder gleichwohl leiden

Phoenix26 schrieb:
seelisch, weil sie nach Bekanntwerden des inzestuösen Verhältnisses der Eltern immer mit diesem "Makel" leben müssen.
haben sie nichts sich selbst, sondern uns und unseren überkommenden Vorstellungen von Blutschande zu verdanken. Wir müssen ja nicht mit den Fingern auf sie zeigen, wir müssen diese Kinder nicht dafür bestrafen, daß auch ihre Eltern sich das Recht genommen haben, das jedem Menschen zusteht: mit dem geliebten Menschen Kinder zu zeugen.


Phoenix26 schrieb:
Das dieses Gesetz absurd ist, da geb ich dir aber in sofern recht, dass es albern ist, die eine Art von Sex unter Blutsverwandten zu verbieten, während die Andere nicht verboten ist und ohne Strafe praktiziert werden darf.
Darf ich das so verstehen, daß du dafür bist, jegliche sexuelle Kontakte zwischen Blutsverwandten gesetzlich zu verbieten? :confused:

Dion

 

Denn diese Behauptung von dir grenzt schon an die Begründung der Nazis, warum Behinderte keine Kinder haben dürften.
Ja klar! Danke das du mich mit den Nazis auf eine Stufe stellst.
Darf ich das so verstehen, daß du dafür bist, jegliche sexuelle Kontakte zwischen Blutsverwandten gesetzlich zu verbieten? :confused:
Du mußt hier unterscheiden zwischen Moral und Biologie.
Wenn das Recht sagt “Der Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten ist verboten und wird bestraft”, dann steckt da wahrscheinlich nicht mehr als “man benehme sich und unterlasse das doch bitte schön” dahinter.
Das es aber gute Gründe gibt, nicht mit seiner Familie ins Bett zu steigen, liegt ja wohl auf der Hand.

 

Die Nazikeule, lieber Dion, ist hier schon deshalb unnötig, weil die Sexualgesetzgebung des dritten Reichs bis 1969 wörtlich von der Bundesrupublik Deutschland übernommen wurde.
Man kann auch diese Themen sicherlich ohne persönliche Beleidigungen diskutieren.

Mehr sicherlich, wenn ich wieder daheim bin.

Lieben Gruß, sim

 

Phoenix26 schrieb:
Dion schrieb:
Darf ich das so verstehen, daß du dafür bist, jegliche sexuelle Kontakte zwischen Blutsverwandten gesetzlich zu verbieten?
Du mußt hier unterscheiden zwischen Moral und Biologie.
Wenn das Recht sagt “Der Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten ist verboten und wird bestraft”, dann steckt da wahrscheinlich nicht mehr als “man benehme sich und unterlasse das doch bitte schön” dahinter.
Statt meine Frage zu beantworten, schwadronierst du hier über Moral und Biologie, was uns nicht weiter hilft, denn erstens bist du doch diejenige, die dieses Gesetz mit Biologie zu verteidigen sucht, und zweitens wird die Übertretung dieses Gesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, da ist also nichts mit „unterlasse das doch bitte schön“, und zu sagen, es gäbe gute Gründe für das Verbot, ist einfach zu wenig.

Du stellt das Ganze so dar, als ob man darüber überhaupt nicht ernstlich diskutieren könnte. In anderen Ländern sieht man das liberaler, so steht Inzest in Frankreich, Belgien, Niederlanden und Luxemburg nicht mehr unter Strafe – aber komme mir jetzt nicht bitte mit dem altbekannten „andere Länder, andere Sitten“! :D

Dion

PS: Ich wußte nicht, sim, daß dieses Gesetz noch aus der Nazizeit stammt – das erklärt natürlich manches.

 

Obwohl es vielleicht so aussieht, die beiden üben keine stumpfe Befriedigung aus, denn sie riskieren mit ihrem bewußten Verhalten Gefängnisstrafe - das tut man nicht des Spaßes wegen, den sie übrigens ohnehin immer haben könnten, vorausgesetzt, niemand weiß davon, soweit daß die Staatsanwaltschaft im Wiederholungsfall Videokameras in ihrer Wohnung installieren ließe, soweit sind wir noch nicht, oder?
Warum riskieren sie die Gefängnisstrafe?
Wenn du eine Beziehung geschildert hättest, die von Gefühlen bestimmt wird, so wie es bei den Geschwistern gewesen ist, von denen in den Medien berichtet wurde ...
Wenn du sagst, es wäre keine Stumpfe Befriedigung, dann fehlt mir in deiner KG der Hintergrund.
So wie ich es verstanden habe, verbindet die beiden nicht mehr als Sex.
Ich lese nichts von Zuneigung oder den Wunsch, gemeinsam zu leben.
Von Inzucht kann auch nicht wirklich die Rede sein, da sie nicht direkten Geschlechtsverkehr haben.

Ich verstehe deine KG so:
Die Schwester befriedigt ihren Bruder. Ihm wäre es auch recht, wenn es eine andere Person wäre. Er konzentriert sich nur auf sich. Es ist ihm auch egal, ob Briefe vom Staatsanwalt ins Haus flattern. Die Befürchtungen seiner Schwester interessieren ihn noch weniger.
Ist doch Schnuppe was ausserhalb seiner geilen Gelüste geschieht. Hauptsache, er hat seine Befriedigung.
Die Schwester kapierts und lässt ihn stehen.

Etwas anderes sagt deine KG für mich nicht aus.
Die ganze Diskussion, die bisher geführt wurde, könnte ich dann nachvollziehen, wenn wirklich tiefe Gefühle zwischen Bruder und Schwester wären und die Frage auftreten würde, wie sie vor dem Gesetz zusammen leben und sich lieben könnten.

Ich hoffe, du verstehst, was ich in deiner Geschichte vermisse :sad:

lg, coleratio

 

Statt meine Frage zu beantworten, schwadronierst du hier über Moral und Biologie, was uns nicht weiter hilft, denn erstens bist du doch diejenige, die dieses Gesetz mit Biologie zu verteidigen sucht, und zweitens wird die Übertretung dieses Gesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, da ist also nichts mit „unterlasse das doch bitte schön“, und zu sagen, es gäbe gute Gründe für das Verbot, ist einfach zu wenig.
Doch Dion ich habe deine Frage beantwortet:
Phoenix26 schrieb:
Das es aber gute Gründe gibt, nicht mit seiner Familie ins Bett zu steigen, liegt ja wohl auf der Hand.

Du stellt das Ganze so dar, als ob man darüber überhaupt nicht ernstlich diskutieren könnte. In anderen Ländern sieht man das liberaler, so steht Inzest in Frankreich, Belgien, Niederlanden und Luxemburg nicht mehr unter Strafe – aber komme mir jetzt nicht bitte mit dem altbekannten „andere Länder, andere Sitten“! :D
Wieso ich? Du hast doch hier gerade Länder aufgezählt. Leg mir bitte keine Worte in den Mund.

 

@coleratio
Es ist okay, coleratio, wenn du die Geschichte so liest, denn es ändert sich dadurch nichts. Dem Gesetzt ist es egal, ob sich Geschwister lieben, sie dürfen kein GV haben, basta. Oder sie dürfen ihn haben, nur der Staatsanwalt darf davon keine Kenntnis erlangen, denn dann muß er von Amtswegen einschreiten, von Beteiligten Auskunft verlangen, zum Beispiel sie fragen, ob sie vaginalen GV praktizieren, etc.

Das Gesetz halte ich für nicht mehr zeitgemäß, deswegen habe ich diese Geschichte geschrieben: Den Staat darf das Geschlechtsleben seiner volljährigen Bürger nichts angehen, solange dadurch niemand anders Schaden nimmt. Punkt.

@Phoenix26
Ich werde aus dir nicht schlau, Phoenix, denn das, was du eben gepostet hast, ergibt für mich keinen Sinn. Sorry.

Dion

 

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